Meinung egal

Redtube-Porno-Abzocke: Anwalt verhöhnt Regierung

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Justizministerium gibt Nutzern Recht - klagende Anwaltskanzlei kontert.

Der Fall rund um die großangelegte Abmahnungswelle von deutschen Nutzern der Porno-Plattform Redtube nimmt kein Ende. In der Vorwoche wurde bekannt , dass die klagende Firma offenbar gar nicht im Besitz der Rechte der betroffenen Filme ist. Kurz davor wurden Ermittlungen gegen die klagende Anwaltskanzlei (Urmann & Collegen) gestartet, die beschuldigt wird, die User nur abzocken zu wollen. All diese haben nun dazu geführt, dass sich sogar die deutsche Bundesregierung zu dem Fall geäußert hat.

Ministerium stellt sich auf die Seite der User
Wie „Der Spiegel“ in seiner Online-Ausgabe berichtet, haben sich die Redtube-User laut der Regierung nicht strafbar gemacht. So hält das Bundesjustizministerium „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". Damit stellt sich die Regierung hinter die tausenden Betroffenen, denen ein Brief von der Anwaltskanzlei ins Haus flatterte, in dem sie aufgefordert wurden, 250 Euro zu zahlen, da sie sich rechtlich geschützte Pornofilme kostenlos angesehen haben.

Antwort folge prompt
Laut dem Geschäftsführer von Urmann & Collegen, Thomas Urmann, spielt die Meinung der Regierung jedoch keine große Rolle. Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, ist er davon überzeugt, dass die Aussage keinen festen Boden unter den Beinen habe. Urmann geht mit seiner Einschätzung: "Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat", sogar noch einen Schritt weiter. Demnach habe die Stellungnahme des Bundesjustizministeriums keinerlei Relevanz.

Ausgang nicht absehbar
Bis der Fall zu einem Ende kommt, dürfte es dennoch einige Wochen oder Monate dauern. Aktuell laufen die Ermittlungen in mehrere Richtungen. Experten glauben jedoch nicht, dass Nutzer, die die Strafe bereits bezahlt haben, ihr Geld je wieder zurückbekommen werden.

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