EuGH-Rechtsgutachter

Schlappe für Facebook beim Datenschutz

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Deutsche Behörden können gegen das Ausspionieren von Usern einschreiten.

Facebook muss sich in Deutschland an dortiges Datenschutzrecht halten. Nach Überzeugung des Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Yves Bot, können deutsche Datenschutzbehörden daher gegen das Ausspionieren von Nutzer-Computern durch Facebook einschreiten. Das abschließende Urteil wird für das Frühjahr erwartet, der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden.

Anlass des Streits ist die Anordnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, ihre Firmenseite, eine sogenannte Fanpage, bei Facebook zu schließen. Dagegen wehrt sich die Wirtschaftsakademie, ein privates Bildungsunternehmen.

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Webtracking

Hintergrund ist das sogenannte Webtracking. Beim Aufruf der Seite installiert Facebook beim Nutzer automatisch ein Tracking Cookie, das den Computer ausspäht, etwa den Standort und das Surfverhalten des Nutzers. Die Daten verwendet Facebook unter anderem für zielgerichtete Werbung.

Deutsches Datenschutzrecht erlaubt dies nur, wenn der Nutzer dem zugestimmt hat. Im vorliegenden Fall würden die Nutzer aber nicht einmal über den Einsatz des Cookies informiert, rügte die Datenschutzbehörde.

Facebook auch für Seitenbetreiber zuständig

Nach Überzeugung von Rechtsgutachter Bots ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage, hier also die Wirtschaftsakademie, mitverantwortlich für den Datenschutz-Verstoß. Denn mit dem Betrieb der Fanpage ermögliche sie Facebook das Ausspionieren der Nutzer-Computer. Aber auch Facebook selbst müsse sich an das deutsche Datenschutzrecht halten. Denn für die Ausrichtung der Werbung in Deutschland sei die Niederlassung Facebook Germany zuständig.

Sofern der EuGH dem folgt, dürften die deutschen Behörden das dortige Datenschutzrecht daher gegenüber den Betreibern einer Fanpage durchsetzen. Ebenso könnten sie aber auch direkt gegenüber Facebook anordnen, das rechtswidrige Ausspionieren von Nutzer-PCs in Deutschland zu unterlassen.

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