Wirtschafts- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner hat angekündigt, am Dienstag die Verordnung zum Solarium-Verbot für Jugendliche unter 18 zu unterzeichnen. Bis 1. September gilt noch eine Übergangsfrist. Danach dürfen Solarien - auch in Hotels und Bädern - nicht mehr für Jugendliche zugänglich sein. Grund ist die krebserregende Wirkung der künstlichen Sonnenbäder.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung, die sich auf einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag im Parlament und entsprechende Studien der EU stützt: Die Solarienbenützung ist in Zukunft für unter 18-Jährige untersagt. Betreiber müssen sicherstellen, dass Personen unter 18 Solarien nicht benützen. Die Nichteinhaltung der Verordnung kann teuer werden. Bei Kontrollen durch die Gewerbebehörden drohen bis zu 2.180 Euro Strafe. In Deutschland gibt es eine entsprechende Regelung bereits seit dem Vorjahr.
Damals wurde bekannt, dass Solarien nach Einschätzung internationaler Experten höchst krebserregend sind. Die Bräunungsapparate werden von der Internationalen Agentur für Krebsforschung in Lyon nun genauso wie zum Beispiel Tabak als eindeutig krebserregend eingestuft. Eine Untersuchung, die etwa 20 Studien berücksichtigt, kam zu dem Schluss, dass das Krebsrisiko um 75 Prozent steigt, wenn Menschen vor dem 30. Geburtstag mit der Nutzung von Solarien beginnen,
Exzessive Sonnenstudio-Besuche sind ungesund, fördern Hautkrebs und lassen die Haut altern, erklärte dazu nach Veröffentlichung der Studie Klemens Rappersberger von der Dermatologischen Abteilung der Krankenanstalt Rudolfstiftung gegenüber der APA. 25 Sonnenbankbesuche innerhalb eines Jahres sind nach Angaben von Rappersberger genug, abhängig vom Hauttyp des jeweiligen Menschen.
Solarien können zwar auch einen hauteigenen Lichtschutzfaktor aufbauen, bestätigte Rappersberger: "Das Körperpigment ist der beste Schutz." Doch weist ein heller Hauttyp wenig Pigmentierung auf, er kann auch keinen Lichtschutz aufbauen.