Einigung bei E-Medikation noch ausständig - Millionen für Primärversorgung
Im Jahr 2017 steht im Gesundheitswesen der weitere Ausbau der elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf dem Plan. Der Rollout in den Spitälern soll abgeschlossen, jener in den Arztpraxen gestartet werden. Viel hängt hier aber von der Beilegung des Konflikts um die E-Medikation ab. Wie jedes Jahr wird auch so manches teurer, gestrichen werden aber die Selbstbehalte für Kinder im Spital.
Rollout im stationären Bereich
Nach den Ausbauschritten in mehreren Bundesländern im Jahr 2016 starten 2017 die Krankenhäuser in Niederösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland mit ELGA. Österreichweit soll damit der Rollout im stationären Bereich im ersten Halbjahr abgeschlossen werden. ELGA bringt Patienten und Ärzten Zugriff auf Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie künftig via E-Medikation auf eine Liste der verschriebenen Medikamente.
Streitthema E-Medikation
Länger wird es beim niedergelassenen Bereich dauern. Zwar will man auch in den Kassenordinationen 2017 mit ELGA starten, vieles ist aber noch offen, vor allem die Einigung zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung beim Streitthema E-Medikation. Einen - nicht unumstrittenen - Probebetrieb gab es ja schon in der Steiermark. Die österreichweite Einführung wird es seitens des Gesundheitsressorts aber erst dann geben, wenn sich die Applikation der Sozialversicherung problemlos in die Ordinationssoftware der Ärzte einbinden lässt.
200 Mio. Euro für Primärversorgungseinrichtungen
Ausgebaut werden sollen die sogenannten Primärversorgungseinrichtungen. Bis Ende 2020 werden hier 200 Mio. Euro investiert, es sollen zumindest 75 Einrichtungen in Form von Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien oder als Netzwerk von Ordinationen und anderen Gesundheitsberufen entstehen. Wie sehr dies schon 2017 spürbar wird, ist aber offen; vor allem, weil das zugehörige "Primary Health Care"-Gesetz noch aussteht.
Verbesserungen beim ELGA-Portal
Verbesserungen gibt es beim ELGA-Portal im Internet, hier kommt ein Login "in Vertretung" für Eltern minderjähriger Kinder hinzu. Auch weitere ELGA-Ombudsstellen gehen in Betrieb. Erweitert wird auch die Seite kliniksuche.at, wo die Leistungen österreichischer Krankenhäuser inklusive Qualitätsindikatoren abrufbar sind. Aufgelöst wird die Betriebskrankenkasse der Austria Tabak, für die Versicherten sind künftig die Gebietskrankenkassen zuständig.
Bundesweit starten sollen die Kontrollen bei Ärzten im Zuge des genannten "Mystery Shopping". Die verdeckten Kontrollore der Krankenkassen, die etwa gegen das leichtfertige Ausstellung von Krankschreibungen vorgehen sollen, werden von der Ärztekammer scharf kritisiert.
Kosten
Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Das E-Card-Serviceentgelt für 2018 steigt um 25 Cent auf 11,35 Euro, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,85 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 889,84 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.334,17 Euro monatlich haben.
Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 120 Euro auf 4.980 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 140 Euro auf 5.810 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2017 mindestens 33,20 Euro (bisher 32,40 Euro), jener bei der Abgabe von Sehbehelfen mindestens 99,60 Euro (bisher 97,20 Euro).
Günstiger werden stationäre Spitalsaufenthalte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, der Selbstbehalt - derzeit je nach Bundesland zwischen 17,90 und 20,60 Euro pro Tag - wird für sie mit Jahresbeginn abgeschafft. Gelten soll dies ab Jahresbeginn, voraussichtlich werden die Länder dies rückwirkend umsetzen.