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Nach Gefängnis-Drama

Hier fährt Ernst August in die Nervenklinik

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Nach seiner Haftentlassung residierte Ernst August in einem Salzburger Schloss. Dann ging es Richtung Nervenklinik.

Das Geheimnis um den Verbleib des nach ­seiner Freilassung untergetauchten Welfenprinzen Ernst „Haugust“ ist gelüftet.

Am Donnerstag staunte oe24-Reporter Mike Vogl nicht schlecht, als ein silberner Oldtimer, ein wirklich elegantes Mercedes-Cabrio, an ihm vorbei cruiste – am Steuer saß Baron Ernst Gecmen-Waldeck, seines Zeichens Schlossherr auf Sighartstein in Neumarkt am Wallersee. „Neben ihm saß seine Gattin, und vom Rücksitz – ich traute meinen Augen nicht – schaute mir Ernst August höchstpersönlich in die Augen“, berichtet Reporter Vogl.

Security-Aufmarsch

Der Baron, der das Schloss 2012 um drei Millionen Euro kaufte, reagierte nicht gerade erfreut auf die Anwesenheit eines Journalisten: „Was folgte, war ein Aufmarsch von Securitys mit bundesdeutschem Zungenschlag und von hiesigen Polizisten. Man wolle keinerlei Berichterstattung.“

Prinz in Behandlung

Am Freitag dann der nächste Paukenschlag. Ernst August wurde mit jenem Mercedes in die Nervenklinik gebracht. Laut oe24-Informationen hat er sich nun in der Christian-Doppler-Klinik in Behandlung begeben.

Video zum Thema: Ernst August in Nervenklinik gebracht

Die Schlagzeilen um den Welfenprinz wollen einfach nicht abreißen. Immerhin saß der deutsche Adelige bis vor Kurzem wegen gefährlicher Drohung und vorgeworfener Gewalttätigkeit – es gilt die Unschuldsvermutung – in der Justizanstalt Wels in Haft. Nach einer Anhörung vor der zuständigen Haftrichterin konnte der 66-Jährige den „Häfen“ verlassen. Allerdings nicht ohne Auflagen: Ernst August von Hannover darf keinerlei Kontakt zu jenem Ehepaar aufnehmen, das in seinem Jagdhaus in Grünau als Haushälter tätig war und das von ihm – mutmaßlich – beschimpft und übel bedroht wurde.

Hausverbot in Grünau

Schwerer treffen wird den schlagfertigen Prinzen, dass er vorerst auch nicht in sein wildromantisches Jagdhaus – seit 150 Jahren in Familienbesitz – zurückkehren darf. Das Anwesen ist mittlerweile Hauptwohnsitz des Prügelprinzen.

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