Die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (36) wurde zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt, weil sie bei einem Auftritt angeblich den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Doch Müller weigert sich, die Strafe zu zahlen. Nun legt ihr Anwalt Berufung gegen das Urteil ein! Am 23. August wurde im Amtsgericht Leipzig das Urteil gesprochen.
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Ex-Dschungelkönigin
Die ehemalige Dschungelkönigin wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes für schuldig befunden. Das Strafmaß beträgt 160 Tagessätze zu jeweils 500 Euro, was insgesamt 80.000 Euro ergibt!
Das sagt der Richter
„Bei einer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts überprüft das Landgericht dieses sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Daher führt die Berufung zu einer neuen Beweisaufnahme, deren Ergebnis nach Beendigung durch das höhere Gericht gewürdigt wird“, sagt Richter Alexander Länge.
Skandal-Auftritt
Bei einem Auftritt von Melanie Müller im September 2022 auf einer Veranstaltung der Hooligan-Gruppe „Rowdys Eastside“ in Leipzig riefen Neonazis „Sieg Heil!“ und streckten dabei den rechten Arm in die Luft. Nachdem ein Video des Vorfalls veröffentlicht wurde, behauptete Müller, sie habe den Auftritt „sofort“ abgebrochen und distanzierte sich von den Ereignissen. Allerdings zeigt ein weiteres Video, dass die Ballermann-Sängerin selbst auf der Bühne offenbar mehrfach den Hitlergruß gemacht hat.
So geht es jetzt weiter
Ein Sprecher des Amtsgerichts teilte am Freitag mit, dass die Verteidigung von Melanie Müller gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat. Das bedeutet, dass ihr Anwalt bis einen Monat nach der Zustellung des schriftlichen Urteils Zeit hat, um entweder Berufung einzulegen oder eine Revision zu beantragen.