Der Plan wurde aus Zeitmangel und wegen Unsicherheiten fallen gelassen.
Die US-Strafverfolgungsbehörden haben für kurze Zeit erwogen, Österreich um die Verhaftung von Roman Polanski zu ersuchen. Aus Zeitknappheit und wegen der Ungewissheit, wie Österreich darauf reagieren könnte, wurde der Plan aber verworfen.
Bei "Tanz der Vampire"
Einen Tag zuvor hatte das
Schweizer Justizministerium die Kollegen in Washington über die für den 26.
September diesen Jahres geplante Einreise Polanskis zum Filmfestival Zürich
unterrichtet. Die US-Staatsanwälte entschieden sich dann aber offensichtlich
relativ rasch, die Österreicher nicht mit der Festnahme des Starregisseurs
zu behelligen. Polanski hatte sich am 16. September in Österreich
aufgehalten, wo er in Wien die Eröffnung seines Kultmusicals "Tanz der
Vampire" besuchte.
Dass der Filmemacher hierzulande unbehelligt blieb, erklärte man im österreichischen Justizministerium damit, dass es noch offene Fragen gegeben hätte. In solchen Fällen werde zunächst mit den "primär Betroffenen" Kontakt aufgenommen, sagte Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) - nach der Festnahme Polanskis in der Schweiz. Bei dem US-Haftbefehl seien Frankreich und Polen die ersten Ansprechpartner gewesen, für diese Länder besitze der Filmemacher auch eine Staatsbürgerschaft. Von Seiten Polens sei der österreichischen Justiz beschieden worden, dass der Fall nach dortigem Recht bereits verjährt sei.
In der Schweiz in Haft
Polanski sitzt weiterhin in der Schweiz in
Haft, nachdem ein Gericht am Dienstag seine Haftbeschwerde wegen hoher
Fluchtgefahr abgelehnt und auch die angebotene Kaution als ungenügend
beurteilt hatte. Die US-Justiz wirft ihm die Vergewaltigung einer
13-Jährigen im Jahr 1977 vor. Im Jahr darauf entzog sich Polanski der
US-Justiz durch die Ausreise nach Europa, wo er sich in den vergangenen
Jahrzehnten unbehelligt bewegte. Die Festnahme des in Zürich offiziell
geladenen Ehrengastes wird auch in der Schweiz kontrovers beurteilt.