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10 Monate bedingt

Hammer-Urteil: Prinz Ernst August verurteilt

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Ernst August (67) wurde zu 10 Monaten bedingt und drei Jahren Bewährung verurteilt. Er muss seinen Wohnsitz wechseln. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Welfenprinz Ernst August ist zu 10 Monaten Haft verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er aber nur, wenn er in den nächsten drei Jahren wieder straffällig wird.

Zusätzlich muss er sich an folgende Auflagen halten:

  • Der Prinz muss seinen Wohnsitz wechseln
  • Den Cumberland-Häuser in der Grünau muss er fernbleiben
  • Ernst August hat Alkoholverbot
  • Er hat Kontaktverbot zu den Hausverwaltern und deren Tochter
  • Der 67-Jährige muss in 14-tägige ambulante psychotherapeutische Behandlung ab dem 15. April

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor allem auf die Weisung, er müsse sich einen anderen Wohnsitz suchen, reagierte der Adelige wütend: "Unmöglich", meinte er, "ich lebe seit 50 Jahren dort." Seine Anwälte beruhigten ihn. Die Richterin betonte, dass die Weisungen dem 67-Jährigen helfen sollen.

Hammer-Urteil: Prinz Ernst August verurteilt
© FOTOKERSCHI.AT/WERNER KERSCHBAUMMAYR
× Hammer-Urteil: Prinz Ernst August verurteilt

Der Prozess fand in Wels statt

Video zum Thema: Skandal-Prinz in Wels: Urteil ist da

Polizei massiv beleidigt

 In der Nacht auf den 15. Juli 2020 soll er die Polizei in sein Jagdhaus gerufen haben, weil ihn angeblich ein Angestellter umbringen wolle. Dort angekommen sollen die Beamten von dem Prinzen massiv beleidigt und bedroht worden sein - laut Anklage u.a. "mit der Hinrichtung ihrer Familien". Danach habe er einen Messerschleifer ergriffen, der ihm jedoch abgenommen werden konnte.

Mit Handfesseln sei er schließlich abgeführt und in die psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Vöcklabruck gebracht worden. Ernst August wiederum behauptete, dass er von Polizisten geschlagen worden sei. Seine Beschwerden gegen das vorläufige Waffenverbot und den Polizeieinsatz an sich sind beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich nach wie vor anhängig.

Zum nächsten Zwischenfall kam es am 20. Juli. Diesmal soll Ernst August aus einem Taxi heraus eine Polizistin mit einem Baseballschläger bedroht haben. So soll er laut Anklagebehörde gemeint haben, der Beamtin "eins über die Rübe" zu ziehen und ihr "die Fresse einzuschlagen". Die Polizistin und ihre Kollegin schilderten den Vorfall recht eindrücklich. Der Taxifahrer will hingegen nichts gehört haben. Ihm könnte nun selbst ein Verfahren wegen Falschaussage drohen.

"Schlägertrupp schicken"

Am 7. September um 3.00 Uhr kam es erneut zu einem Vorfall, der ebenfalls Eingang in den Akt fand: Der Prinz soll bei einem Haus, das der Stiftung seiner Familie gehört, ein Fenster mit einem Verkehrszeichen eingeschlagen und die darin wohnenden Angestellten bedroht haben. Er werde der Familie einen "Schlägertrupp" schicken, wenn sie nicht verschwinden, soll er nebst wüsten Beschimpfungen gerufen haben. Bei diesem Vorfall wurde er sogar vorübergehend festgenommen. Einige Opfer dieses Zwischenfalls betonten in der Verhandlung, Angst vor dem Prinzen zu haben. "Ich kann nicht mehr für ihn arbeiten", sagte etwa die Frau.

 

Hammer-Urteil: Prinz Ernst August verurteilt
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Zahlreiche Reporter und Journalisten waren vor Ort


Unbescholtenheit wurde mildernd gewertet

Als mildernd wurde die Unbescholtenheit gewertet, als erschwerend, dass es mehrere Opfer gab, mehrere Delikte und strafbare Handlungen während eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Weder Anklage noch Verteidigung gaben dazu eine Erklärung ab.

Video zum Thema: Larissa Eckhardt über das Urteil des Skandal-Prinzen
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