Klausel im Ehevertrag

Hat Caroline Charlène aus dem Palast gejagt?

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Im Ehevertrag von Fürst Albert II. und Charlène steht, dass Caroline von Monaco der Fürstin nicht begegnen will

Wie berichtet, sollen Fürst Albert II. (64) und seine Gattin Charlène (44) einen knallharten Ehevertrag haben, der es ihr unmöglich macht, sich ein neues Leben aufzubauen. Angeblich wolle Charlène dennoch fortan in der Schweiz leben. Dafür habe sie ein Millionenbudget zur Verfügung, solange sie sich nicht scheiden lässt. Für ihre Erzfeindin Caroline, die Schwester des Fürsten wäre der Umzug von Charlène ein Triumph. Laut Medienberichten habe sie sich stets gegen die Fürstin gestellt, da sie sich selbst für die Rolle am geeignetsten gesehen habe. 

Caroline will Schwägerin nie mehr treffen

Wie zerrüttet das Verhältnis zwischen den beiden Damen ist, zeigt eine Klausel im Ehevertrag, der "Voici" vorliegt. Darin steht, dass Caroline ihre Schwägerin Charlène nie wieder treffen möchte. Auch während der Abwesenheit der Fürstin nahm Caroline großen Einfluss auf Albert II. und die Kinder. Sollte sich Charlène dazu entschließen, sich doch scheiden zu lassen, würden die Kinder Jacques und Gabriella (7) bei Papa bleiben. Er bekäme das alleinige Sorgerecht.

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