Grünes Licht

BAWAG-Anklage gegen Elsner & Co genehmigt

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Das Justizministerium hat am 11. Oktober die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien in der BAWAG-Affäre genehmigt.

Damit ist der Weg frei für den den Strafprozess gegen die ehemaligen BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner (71) und Johann Zwettler (65), den früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger (66), den Investmentbanker Wolfgang Flöttl (51) und fünf weitere Mitangeklagte, denen in abgestufter Form und teilweise als Beteiligungstäter Untreue, schwerer Betrug und Bilanzfälschung vorgeworfen wird.

Kaum Änderungen des Entwurfs
"Am Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft wurden nur kleine Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen. Einige Passagen wurden juristisch etwas ausgefeilter formuliert. Die Änderungen am Entwurf sind aber an sich unbedeutend" , gab Werner Pürstl, der zuständige Sektionschef im Justizministerium bekannt.

Elsner und Weninger: "Duett der Macht"
Die Anklageschrift sieht in den beiden Ex-BAWAG-Chefs Helmut Elsner und Johann Zwettler sowie in Ex-ÖGB-Finanzchef Günter Weninger die Hauptschuldigen für das BAWAG-Desaster. Elsner und Weninger werden wörtlich als "Duett der Macht" tituliert, deren Führungskultur demnach "durch Intransparenz, autoritatives Management und informelle Absprachen gekennzeichnet war". Die Anklage geht von einem Gesamtschaden von 1,5 Mrd. Euro ausgeht, wobei die BAWAG "bei redlicher Betrachtungsweise" Ende 2000 zahlungsunfähig gewesen sei.

Der weitere Ablauf
Das weitere Prozedere sieht nun folgendermaßen aus: Die über 100 Seiten dicke Anklage wird über die Oberstaatsanwaltschaft wieder an die Staatsanwaltschaft retourniert, wobei noch die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen eingearbeitet werden müssen. Anschließend erhalten die Rechtsvertreter der neun Angeklagten, zu denen auch die ehemaligen BAWAG-Vorstandsmitglieder Peter Nakowitz (43), Christian Büttner (49), Hubert Kreuch (62) und Josef Schwarzecker (54) sowie der Bilanzprüfer Robert Reiter (57) zählen, der seit 1993 die Jahresabschlüsse der die BAWAG geprüft hatte, das Dokument zugestellt.

Einspruch binnen 14 Tagen
Diese haben dann 14 Tage Zeit, dagegen Einsprüche anzumelden, mit denen sich das Oberlandesgericht Wien auseinander setzten müsste. Der Strafprozess ließe sich damit nur mehr verzögern und nicht verhindern, weshalb derartige Einsprüche vor allem bei so genannten "Freifußsachen" - abgesehen von Elsner hat keiner der BAWAG-Verdächtigen das U-Haft-Übel verspürt - eher selten sind. Versierte Verteidiger melden ihre Bedenken lieber direkt in der Verhandlung an.

Prozess Anfang 2007 möglich
Nach Rechtskraft der Anklage wird im Straflandesgericht dann jener Hauptverhandlungsrichter bestimmt, der dem aus zwei Berufsrichtern und zwei Laien bestehenden Schöffensenat im BAWAG-Prozess vorstehen wird. Experten gehen davon aus, dass die Verhandlung angesichts des umfangreichen Akts frühestens Anfang 2007 starten wird. Den Angeklagten drohen im Fall von Schuldsprüchen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

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