Neue Corona-Maßnahmen

10 Lockdown-Fragen: "Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?"

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ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Verordnungen.

1. Brauche ich, wenn ich nach 20 Uhr nach Hause fahre, eine Bestätigung des Arbeitgebers?

Jein. In der Verordnung, die ÖSTERREICH vorliegt, ist davon die Rede, dass man gegenüber der Exekutive „glaubhaft“ machen muss, dass man beruflich unterwegs ist. Eine Bestätigung ist sicher hilfreich.

2. Finden Christkindlmärkte noch statt?

Nein. Definitiv sind „Ausstellungen, Kongresse, Fach- und Publikumsmessen und Gelegenheitsmärkte verboten“.

3. Kann ich mit dem Hund nach 20 und vor 6 Uhr Gassi gehen?

Ja. Das fällt definitiv ­unter Ausnahme 2: „Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Per­sonen sowie Haustiere.“ Spaziergänge sind zwecks „körperlicher und psychischer Erholung“ erlaubt.

4. Muss ich für eine Krankschreibung zum Hausarzt gehen?

Nein. Rechtzeitig vor dem Lockdown haben die Österreichische Gesundheitskasse und die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen die telefonische Krankschreibung wieder eingeführt.

5. Welche Strafen drohen jetzt bei Verstößen?

500 Euro. Schon in der 3. Corona-Verordnung sind Strafen von 25 Euro, wenn die Maske fehlt, 50 Euro bei Verstoß gegen die Abstandspflicht vorgesehen. Ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro. Richtwert: 500 Euro.

6. Gibt es auch Regeln für die privaten Wohnungen?

Ja. Aber nur Empfehlungen: Es sind maximal sechs Personen aus zwei Haushalten, die gleichzeitig zusammenkommen sollen. Besuche aus mehreren Haushalten sollten gestaffelt werden. Feiern in Garagen, Kellern und Ähnlichem sind generell verboten.

7. Darf besuch bis nach 20 Uhr blei­­ben & übernachten?

Nein. Jeder Besucher muss bis 20 Uhr wieder daheim sein – allerdings: Zu kontrollieren ist das wohl kaum.

8. Haben Museen und Tiergärten offen?

Nein. Beide standen ­ursprünglich auf einer Ausnahmeliste – sie wurden in der Nacht auf Samstag gestrichen.

9. Ist nach 20 Uhr Take-away in Restaurants möglich?

Nein. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist sogar das Befahren eines Betriebsgeländes (MC Drive) verboten. Dafür ist der Lieferservice rund um die Uhr erlaubt.

10. Und was ist mit der Betriebskantine?

Geöffnet. Sie fällt wie ­Spitals- oder Zug­restaurants unter die Ausnahmen.

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