Überwachter Hausarrest

Fünf Mörder bekamen eine Fußfessel

Teilen

Die Fußfessel wurde 2018 in 898 Fällen genehmigt. Die Kosten pro Tag betragen 22 Euro.

Die Zahlen bei der Anwendung der elektronischen Fußfessel ("elektronisch überwachter Hausarrest") sind in Österreich seit Jahren stabil. 2014 waren es beispielsweise 765 Fälle, 2017 waren es 900, 2018 dann 898 Fälle. Die Kosten dafür betragen im Durchschnitt pro Tag 22 Euro. Ein Haftaufenthalt kostet den österreichischen Staat hingegen pro Tag im Durchschnitt rund 127 Euro.
 
Dies ging aus der Beantwortung zweier parlamentarischer Anfragen des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christian Lausch durch den nunmehr aus dem Amt geschiedenen Justizminister Clemens Jabloner hervor. Zwischen 1. Jänner 2013 und 30. November 2019 wurden demnach insgesamt 5.881 Personen "in der Vollzugsform des EüH (elektronisch überwachter Hausarrest; Anm.) angehalten ...", heißt es in der Anfragebeantwortung vom 3. Jänner. Die Kosten der elektronischen Fußfessel betrugen pro Tag im Durchschnitt 22,23 Euro. Eingerechnet dabei ist der durchschnittliche Kostenersatz durch die Betroffenen von im Durchschnitt 7,77 Euro pro Tag. Das ist deutlich günstiger als die Haftkosten, die laut Jabloner im Jahr 2019 pro Tag 127,39 Euro ausmachten.
 

Am häufigsten bei Betrug

Am häufigsten wurde die elektronische Fußfessel bisher nach Verurteilungen wegen Betruges (1.173 Fälle im Berichtszeitraum; Paragraf 146 StGB) und nach Verurteilungen wegen Diebstahls (994 Fälle; Paragraf 127 StGB) angewendet. Nur in fünf Fällen erfolgte das bisher nach Verurteilungen wegen Mordes (Paragraf 75 StGB). Bei Verurteilungen wegen schwerer Delikte (Mord, Totschlag, Schwerer Raub) geschieht das nur, wenn eine "bedingte Entlassung mit höchster Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft zu erwarten ist", teilte das Ministerium mit.
 
Im Jahr 2019 gab es bis 30. November 786 Träger von elektronischen Fußfesseln. Aberkannt wurde die Maßnahme zwischen 1. Jänner 2013 bis 30. November 2019 ("Abbruch") in 590 Fällen, also bei rund zehn Prozent. Der häufigste Grund dafür war der "Verdacht der Begehung (neuerlicher) strafbarer Handlungen", hieß es in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage. Dies erfolgte deshalb in insgesamt 113 Fällen.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.