Gesetzes-Novelle

Achtung! Ab 1. April gelten neue Regeln für Radler

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Ab dem 1. April bringt die Novelle der Straßenverkehrsordnung Radfahrern auf den heimischen Straßen mehr Rechte.

Achtung! Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt jede Menge neue Regeln und mehr Rechte für Fahrrad- und E-Bike-Fahrer. Hier ein Überblick über die neuen Vorschriften: 

  • Reißverschlusssystem: Für Radfahrer gilt am Ende eines Radfahr- oder Mehrzweckstreifens nun – neu – das Reißverschlusssystem (bisher hatten Radfahrer Nachrang).
  • Vorrang für Radler: Der Geradeausfahrende hat Vorrang, auch wenn er vom Rechtsabbieger gekreuzt wird.
  • Schutzwege befahren verboten: Schutzwege zu befahren, ist künftig für Radfahrer streng verboten, außer der Schutzweg hat eine Zusatzmarkierung für Radler.
  • Radfahrausweis bereits ab dem vollendeten 9. Lebensjahr: Der Radfahrausweis, mit dem Kinder bisher ab zehn Jahren allein radeln durften, kann mit Inkrafttreten der Novelle bereits ab dem vollendeten neunten Lebensjahr erworben werden, wenn die vierte Schulstufe besucht wird. 
  • Scooter-Benutzung: Mit kleinen Scootern darf in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehsteig gefahren werden, sofern keine FußgängerInnen gefährdet werden.

Bei Scootern mit E-Antrieb zeichne sich nach dem Beschluss der 31. StVO-Novelle im Ministerrat ab, dass die Geräte auf jenen Verkehrsflächen genützt werden dürfen, die auch Radfahrern zur Verfügung stehen. Ausnahmsweise werden vermutlich auch Gehsteige geöffnet werden können, wobei noch nicht klar ist, unter welchen Bedingungen und wie dies kundgemacht wird.

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