Salzburg

Algerier wegen Vergewaltigung vor Gericht

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Der Angeklagte beteuerte, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.

Mit schweren Vorwürfen ist ein 30-Jähriger bei einem Prozess am Mittwoch in Salzburg konfrontiert worden. Der Mann soll in der Nacht auf 23. Dezember 2015 eine 57-jährige Frau in einem Hinterhof in der Stadt Salzburg vergewaltigt haben. Zudem hat er laut Anklage das Opfer und eine weitere Frau beraubt und einen Einbruchsdiebstahl begangen. Der Mann bestritt die Vergewaltigung und den Raub.

Laut Staatsanwältin Barbara Fischer lernte der Angeklagte die 57-Jährige am 22. Dezember in einem Tanzlokal in der Nähe des Hauptbahnhofes kennen. Als die Frau auf die Toilette ging, sei er ihr gefolgt und habe sie an der Brust und am Gesäß unsittlich berührt. Die Frau habe dem Mann energisch zu verstehen gegeben, dass sie diese Berührungen nicht wolle, sagte Fischer. In dem Lokal selbst sollen sich die beiden geküsst haben.

Vergewaltigung und Diebstahl
Als die Frau das Lokal zur Sperrstunde um etwa 4.00 Uhr verließ, sei ihr der Algerier gefolgt, schilderte die Staatsanwältin. Auf einem Parkplatz in einem Hinterhof habe er die 57-Jährige gegen einen Anhänger gedrückt und vergewaltigt. Das Opfer habe verzweifelt versucht, sich zu wehren. Schließlich habe sich die Frau losreißen können. "Als sie Richtung Hauptbahnhof ging, entriss er ihr die Handtasche, in der sich auch ihr Mobiltelefon und ihre Geldtasche befanden." Die Frau sei gestürzt und habe sich am Knie verletzt.

In der Früh, gegen 7.00 Uhr, habe der Beschuldigte dann einer Passantin (37), die am Josef-Mayburger-Kai auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz gewesen sei, eine Plastiktasche mit Gegenständen im Wert von rund 30 Euro entrissen, sagte Fischer. Und bereits am 14. November 2015 habe er mit einem Komplizen bei einem Einbruch in ein Friseurgeschäft 300 Euro gestohlen, so die Staatsanwältin.

Festnahme
Die betroffenen Frauen gaben eine Personenbeschreibung ab, die auf den Algerier hindeutete. Die Polizei griff den Verdächtigen wenige Stunden später in einer Flüchtlingsunterkunft in der Stadt auf. Ermittlungen ergaben, dass der Mann die Nacht offenbar nicht im Quartier verbracht hatte. Sie nahmen ihn fest und führten eine Gegenüberstellung durch. Beide Frauen erkannten den 30-Jährigen als Täter wieder. Ein DNA-Gutachten wies auf einen Geschlechtsverkehr des Mannes mit der 57-Jährigen hin.

Einvernehmlich
Der Beschuldigte beteuerte gegenüber dem Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Roland Finster, dass der Geschlechtsverkehr im Freien einvernehmlich erfolgt sei. Nachdem sie in dem Lokal lange miteinander gesprochen hätten und später gemeinsam auf die Straße gegangen seien, habe ihn die Frau "Machen wir Sex" gefragt, erklärte der Angeklagte. "Ich sagte 'Ja'". Er sei damals betrunken gewesen, habe aber weder Gewalt angewandt noch sei die Frau gestürzt.

Der Verteidiger des Asylwerbers, Sebastian Boecker, erklärte, die beiden hätten sich in dem Lokal einvernehmlich geküsst und auch der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. "Er bestreitet den Raub." An dem Henkel der Tasche seien auch keine DNA-Spuren des Mannes festgestellt worden. Einzig zu dem Einbruchsdiebstahl zeigte sich der Beschuldigte geständig.

Prozess vertagt
Opferanwalt Stefan Rieder forderte für die 57-Jährige, die seinen Angaben zufolge neben der Knieverletzung auch psychische Folgen aus der Vergewaltigung davontrug, ein Teilschmerzensgeld von insgesamt rund 6.000 Euro, für die zweite Frau 1.230 Euro. Der Prozess wurde zu Mittag auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Grund: Eine Zeugin ist nicht erschienen, zudem soll noch jener Dolmetscher befragt werden, der die Angaben des Beschuldigten bei der Einvernahme vor der Polizei und der Haftrichterin übersetzt hat. Der 30-Jährige ist der Ansicht, dass seine Angaben damals nicht richtig übersetzt wurden.

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