Neues OGH-Urteil

Alkohol am Steuer kann teuer werden

Teilen

Nach einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs wäre es in Zukunft besser, beim Autofahren gänzlich auf Alkohol zu verzichten.

Ansonsten kann es teuer werden. Wird nämlich ein auch nur gering alkoholisierter Lenker in einen Unfall verwickelt, kann ihn seine Versicherung zu Regresszahlungen zwingen. Das betrifft auch leicht alkoholisierte Lenker mit einem Wert von 0,5 bis 0,8 Promille.

Der Oberste Gerichtshof hat entgegen seiner bisherigen Praxis entschieden, dass der Lenker selbst bei geringer Alkoholisierung nachweisen muss, dass seine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt war. Diesen Beweis zu erbringen, gestaltet sich jedoch als durchaus schwierig. Bisher wurde bei leichter Alkoholisierung für einen Schaden nur dann nicht aufgekommen, wenn die Versicherung dem Autofahrer "Fahruntüchtigkeit" nachweisen konnte.

ÖAMTC rät: "don't drink and drive"
Nachzuweisen, dass man fahrtüchtig war, ist laut ÖAMTC ein schwieriges Unterfangen. Der Entscheid wird "vermutlich verstärkt dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert oder Regressforderungen an den Autofahrer stellt", warnte Rechtsexpertin Gabriele Pfeiffer vom ÖAMTC. Der Rat der Juristin: "Wer trinkt, darf nicht fahren. Damit schließt man jede Form von Schaden oder Ärger von vorneherein aus."

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.