Neue Regeln

Am Hals und Kopf: Hier dürfen Polizisten jetzt auch Tattoos haben

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Die langen Verhandlungen zwischen dem Innenministerium und der Polizeigewerkschaft führten zu diesem neuen Erlass.

Die heimische Polizei hat eine Veränderung in Bezug auf Tattoos bei ihren Beamtinnen und Beamten angekündigt. Ab sofort dürfen sichtbare Tattoos an Armen, Kopf und Hals getragen werden, so das Innenministerium. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) unterstützte diese Lockerung, um den Polizeiberuf attraktiver zu gestalten.

Neue Regeln

Die langen Verhandlungen zwischen dem Innenministerium und der Polizeigewerkschaft führten zu diesem neuen Erlass. Allerdings gibt es immer noch einige Einschränkungen. Tattoos im Gesicht sind nach wie vor verboten, ebenso wie Tätowierungen, die Bezug zur NS-Zeit oder Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat, der Hamas oder der PKK haben. Auch Bezüge zu Neuen Rechten oder Grauen Wölfen sind nicht gestattet.

Ein Sprecher des Innenministeriums: "Tätowierungen im Kopf- oder Halsbereich müssen der Clearingstelle des Innenministeriums vorgelegt werden." Die Gewerkschaft hatte sich gegen diese Lockerung gewehrt, aber letztendlich hat das Innenministerium die neue Regelung durchgesetzt.

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