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Hund an Leine mit Auto mitgezerrt

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Der Verein gegen Tierfabriken wird gegen den unbekannten Fahrer des Jeeps, der neben sich einen Hund an der Leine mitgezerrt hat, Anzeige erstatten. 

Ein Jeep-Fahrer schleift einen dunklen Hund an der Leine auf einen Feldweg neben dem Fahrzeug her. Diese Szene wurde dem Verein gegen Tierfabriken anhand eines Fotos zugespielt. Der Vorfall ereignete sich im niederösterreichischen Ober-Grafendorf.

"Dieses Vorgehen ist nicht nur strafbar, es ist auch extrem gefährlich", heißt es in einer Mitteilung des VGT. "Stolpert das Tier oder kann es vor Erschöpfung nicht mehr mithalten, drohen schwerste Verletzungen bis hin zum Tod durch Erschöpfung oder Überfahrenwerden." 

Laut der Tierschutzorganisation ist es laut  § 99 Abs 3 lit f StVO verboten, während der Fahre einen Hund an der Leine mitlaufen zu lassen. Der Hund würde dadurch auch einem ununterbrochenen Würgereiz haben. 

Zudem sei es nach dem  § 5 Tierschutzgesetz auch untersagt, dem Tier eine Leistung abzuverlangen, mit welcher Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind.

Anzeige gegen unbekannten Lenker

Wichtig sei deshalb bei Beobachtungen in dieser Art sich das Kennzeichen und die genaue Uhrzeit zu merken, um später eine Anzeige machen zu können. Der VGT wird gegen den unbekannten Hundehalter Anzeige erstatten. 

Ebenfalls verboten ist es, Hunde angeleint neben dem Fahrrad oder E-Roller mitlaufen zu lassen, da diese nach der Straßenverkehrsordnung auch als Fahrzeuge gelten und daher auch vom Verbot des § 99 Abs 3 lit f der Straßenverkehrsordnung mit umfasst werden. Diese Regelung gilt für alle Straßen mit öffentlichem Verkehr, darunter fallen auch Radwege. Es gibt spezielle Hunde-Fahrradanhänger oder Hunde-Transportkörbe, mit denen ein Mitführen des Hundes problemlos möglich ist.

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