Eisenstangen-Mord

Angehörige verlangen Wiedergutmachung

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Für Witwer und Tochter der Getöteten sind behördliche Versäumnisse evident.

Für die Angehörigen der mit einer Eisenstange am Brunnemarkt erschlagenen Maria E. (54) ist es wichtig, "dass in der Verhandlung aufgezeigt wird, welche Versäumnisse da stattgefunden haben und was da alles falsch gelaufen ist". Das sagte Mathias Burger (Kanzlei Boran Heck), der Rechtsvertreter des Witwers und der Tochter, im Gespräch mit der APA.

Die Hinterbliebenen haben sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und zur Kenntnis genommen, dass der 21-jährige Kenianer dem psychiatrischen Gutachten zufolge im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sein soll. Aus ihrer Sicht hätte er sich da aber längst in Gewahrsam befinden bzw. aufgrund seiner psychischen Erkrankung zwangsweise angehalten werden müssen. "Wäre er zu einem Amtsarzt oder einem Sachverständigen gebracht worden, hätte das jeder Experte innerhalb von zwei Minuten erkannt, dass der Mann eine Bedrohung für seine Umwelt darstellt", sagte Burger. Das wäre "aus Bequemlichkeit" unterblieben.

Entschädigung gefordert

Für diese behördlichen Unterlassungen, die Maria E. aus Sicht ihrer Familie mit dem Leben bezahlt hat, verlangen ihre Angehörigen eine Wiedergutmachung. "Wir erwarten uns, dass die Republik eine Entschädigung bezahlt für die Versäumnisse", stellte Burger fest. Weiters ist es den Hinterbliebenen ein Anliegen, "dass in Zukunft garantiert ist, dass Behörden auf verhaltensauffällige Gewalttäter rascher reagieren", betonte deren Rechtsvertreter.

"Was die geforderte Entschädigung betrifft, sind Gespräche mit den Hinterbliebenen im Gange. Wenn man solche Gespräche führt, dann warten wir nicht den Ausgang eines Strafverfahrens ab", teilte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Freitag auf APA-Anfrage mit. Über Inhalt der Verhandlungen und Höhe der von der Opferseite geltend gemachten Forderungen wollte Peschorn keine Angaben machen.

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