Waltraud Kotschy von der Österreichischen Datenschutzkommission beteuert via Ö1, dass die viel diskutierten Videokameras an Schule nicht gesetzeskonform sind.
Die häufig beklagte (ständig) steigende Gewalt an Schulen beschäftigt sämtliche Beteiligte seit jeher. Der jüngsten und viel debattierten Gegenstrategie, Schul-Rowdies ihrem Randal-Treiben per Video-Überwachung und somit Abschreckung einen Riegel vorzuschieben wird ihrerseits schon vom Gesetz her ein ebensolcher vorgeschoben.
Schulunterrichtsgesetz sieht keine Vidoe-Überwachung vor
Die
Aufsicht von Schülern sei im Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dieses
beinhalte keine ausdrückliche Ermächtigung, Videoüberwachung einzusetzen.
Einzige Ausnahme sind Außenplätze wie etwa Fahrradabstellräume. Hier seien
Kameras erlaubt, weil es um den Schutz von Eigentum gehe.
In ihrer Sitzung am 20. Juni hatte die DSK Überwachungs-Anträge von drei österreichischen Schulen abgelehnt, sagte Gregor König von der DSK auf APA-Anfrage. Die Zwecke, die die Schulen als Gründe für die Installation von Kameras angeführt haben, hätten dem Zweck der Schulaufsicht entsprochen. Diese wiederum sei gesetzlich geregelt, weswegen die DSK die Überwachung untersagt hat.
"Grundsatzproblem"
Für Kotschy ist es ein
"Grundsatzproblem", ob die behördliche Videoüberwachung "ein Mittel der
Erziehung werden soll." Einige Schulen hatten nämlich die Installation von
Kameras beantragt, weil sie laut eigenen Angaben dem Vandalismus anders
nicht mehr Herr werden. In der "Sir-Karl-Popper-Schule für Hochbegabte" in
Wien-Wieden etwa wollte der Direktor überwachen, weil die Toiletten durch
Silvesterknaller zerstört und Steckdosen ständig herausgerissen wurden. Eine
manipulierte Fahrradbremse einer Schülerin und Diebstähle in den Garderoben
war der Anstoß für eine Musikhauptschule in Oberösterreich. Bisher hatten
laut Morgenjournal 20 Schulen bei der DSK eine Installation von Kameras
beantragt.
"Wir werden uns selbstverständlich an den Entscheid der Datenschutzkommission halten", sagte Nikolaus Pelinka, Sprecher von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S). Das Ministerium hatte die DSK Mitte April um Stellungnahme zur Videoüberwachung an Schulen ersucht. Bis dato sei die Datensammlung an Schulen nämlich nicht gesetzlich geregelt, so Pelinka.
Ausdrückliche Erlaubnis notwendig
Die Meldung einer
Überwachung an die DSK ist dann notwendig, wenn die Daten aufgezeichnet
werden. "Dann ist es Datenanwendung", erläuterte König. Für die Überwachung
durch Schulen - also Behörden - ist laut Kotschy eine ausdrückliche
Erlaubnis durch das Gesetz notwendig, welche er derzeit nicht gebe.
Prinzipiell ist die Aufzeichnung von Daten immer zweckgebunden,
Überwachungsdauer und -bereich sind also genau geregelt, so König. Die
gesammelten Daten dürfen später nur zur Klärung von Delikten verwendet
werden, für die sie beantragt wurden.
Doris Kaiserreiner von der Quintessenz, die sich für die "Wiederherstellung der Bürgerrechte" im Informationszeitalter einsetzt, begrüßte die Entscheidung der DSK. Gewalt und Vandalismus an Schulen sollte man besser mit pädagogischen Mitteln bekämpfen - Kameras würden eher Probleme mit sich bringen