Der Geistliche ließ einen Schüler einen Schuh mit dem Mund aus dem Mistkübel fischen.
Im Fall eines Pfarrers, über dessen Praktiken im Religionsunterricht sich Eltern mehrfach beschwert haben, könnte es innerhalb der nächsten Tage eine Entscheidung über dienstrechtliche Konsequenzen geben. Der Geistliche ist, wie sich herausstellte, als Vertragslehrer eingestellt. Damit sei der Landesschulrat "voll für ihn zuständig", so Landesschulratspräsident Gerhard Resch Montagnachmittag.
Sollte Hausschuh mit Mund aus Kübel holen
Der Pfarrer war zunächst in die Kritik geraten, nachdem bekannt geworden war, dass er einen Volksschüler aufgefordert habe, einen Hausschuh mit dem Mund aus dem Mistkübel zu holen. Der Geistliche hatte dies auch zugegeben. In der Folge erhoben auch andere Eltern Vorwürfe. Er ist mittlerweile an der betreffenden Schule nicht mehr im Unterricht tätig, lehrt aber weiterhin an zwei anderen Volksschulen im Bezirk Neusiedl am See.
Mittlerweile kenne er die Polizeiprotokolle von jener Schule, wo der erste Vorfall aufgetaucht sei, so Resch. Dabei entstehe der Eindruck: "Die Kinder sagen alle genau das Gegenteil vom Herrn Religionslehrer." An einer zweiten Volksschule gebe es offenbar ebenfalls mehrere Vorwürfe.
Unterrichtsministerium: seelische Nötigung
Zum Vorfall mit dem Hausschuh gebe es mittlerweile eine juristische Meinung aus dem Unterrichtsministerium: Alleine eine Aufforderung an ein Kind, einen Schuh mit dem Mund aus dem Mistkübel zu holen, stelle eine seelische Nötigung dar. Dies genüge bereits, um den Betroffenen zu suspendieren und im weiteren Sinn aus dem Unterricht zu entfernen, erläuterte Resch. Er wolle nun noch abwarten, was die Polizei ermittle. Dann werde über disziplinarrechtliche Maßnahmen entschieden. "Wie es weitergeht, werden wir in den nächsten Tagen sehen", sagte Resch.
Seitens der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wird geprüft, ob die von den Eltern erhobenen Vorwürfe im Sinne von Paragraf 105 des Strafgesetzbuches (Nötigung, Anm.) relevant sind. Einen ersten Bericht "einer Handvoll" Vorfälle gebe es bereits, so der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Swoboda, zur APA. Um festzustellen, ob noch andere Vorfälle vorliegen, werden von der Polizei weitere Eltern befragt, so Swoboda.
Pfarrer spricht von Verleumdung
"Sehr grantig" zeigte sich Resch indessen über die Vorgangsweise des zuständigen Fachinspektors für Religion, bestätigte der Landesschulratspräsident einen Bericht des ORF Burgenland. Der Fachinspektor habe offensichtlich in einer Schule den Direktor gebeten, Beschwerden zusammenzuschreiben. Dann habe er die Eltern angerufen und zu einer Befragung bestellt, die "quasi ein Verhör" gewesen sei.
Der betroffene Priester sprach am Montag gegenüber dem ORF Burgenland neuerlich von Verleumdung. Er werde mit Sicherheit nicht freiwillig aus dem Schuldienst ausscheiden. Er sei auch bisher nicht von der Polizei befragt worden.