Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Verfassungsrechtler: ''Neusiedler-See-Verordnung ist unzulässig''

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Zutrittsbeschränkung nach Wohnsitz sei unsachlich, erklärt Verfassungsjurist Heinz Mayer.

Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die Zutrittsbeschränkungen in Seebädern am Neusiedler See aufgrund des Coronavirus für unzulässig. Es handle sich dabei um eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Diese sei im Sinne des Gesundheitsschutzes zwar möglich, die Beschränkung nach dem Wohnsitz sei aber "unsachlich" und habe "mit Gesundheitsschutz nichts zu tun", sagte er am Freitag gegenüber der APA.

"Es wäre möglich, die Zahl der Personen, die eingelassen werden, zu beschränken oder die Seebäder ganz zu sperren", betonte Mayer. Dass nur Menschen, die in einem Umkreis von 15 Kilometern wohnen, die Seebäder betreten dürfen und damit Gruppen aufgrund ihres Wohnsitzes ausgeschlossen werden, halte er allerdings nicht für verfassungskonform. Das Abstellen auf den Wohnsitz als Kriterium sei unsachlich. "Es könnte immerhin auch sein, dass Ortsansässige nicht in die Seebäder wollen und Menschen, die weiter weg wohnen, wollen, dürfen aber nicht."

 

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