Ein Kärntner steht wegen mutmaßlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten vor Gericht: Er soll eine Knie-Operation durchführen haben lassen, obwohl er von seinem positiven PCR-Test wusste.
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag ein Prozess gegen einen 25-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten begonnen. Dem Angeklagten aus dem Bezirk Villach-Land wurde vorgeworfen, im November und Dezember 2020 trotz positivem Covid-19-Test die Heimquarantäne und das Kontaktverbot missachtet zu haben und eine Operation in einem Krankenhaus durchführen habe lassen. Der Angeklagte plädierte auf nicht schuldig, der Prozess wurde vertagt.
Aussage des Angeklagten
Angesteckt soll sich der Mann bei einer Autofahrt mit einer Freundin Ende November haben. Eine Maske trug er dabei nicht: "Wir haben uns beide gesund gefühlt", gab der Mann an. Nachdem er von der Erkrankung der Freundin erfahren hatte, ließ er einen PCR-Test durchführen. "Man sagte mir bei der Teststraße, dass ich nach 48 Stunden ein Ergebnis bekomme", so der 25-Jährige. Fünf Tage später habe er noch immer kein Ergebnis gehabt und rief bei der Bezirkshauptmannschaft an. "Zuerst sagte der Mann am Telefon mir, dass ich positiv bin. Nachdem ich aber meine Sozialversicherungsnummer angab und meinen Namen buchstabierte, meinte er, dass der Test doch negativ sei."
Am selben Abend wurde der Mann von einer Ärztin telefonisch kontaktiert. Diese teilte ihm ein positives Testergebnis mit. Er zweifelte jedoch am Ergebnis und ließ am nächsten Tag einen Antigen-Test in einer Apotheke durchführen - das Ergebnis war negativ. Der Arzt soll dabei die Gültigkeit des Tests erwähnt haben. Daraufhin kam der Angeklagte auch mit seiner Mutter in Kontakt.
Kärntner war laut PCR-Test hochansteckend
Bei einem Telefonat mit einem Klagenfurter Krankenhaus habe der Mann noch vor seiner Knie-Operation die Vorkommnisse geschildert, sagte er. Dabei soll eine Mitarbeiterin gesagt haben, dass er kommen soll, "weil ich bei der Aufnahme ohnehin getestet werde." Der durchgeführte Antigen-Test war negativ. Nachdem der 25-Jährige nach der Operation von Polizeibeamten telefonisch über einen Quarantäne-Bescheid informiert worden war, führte das Krankenhaus einen positiven PCR-Test durch.
Richter Manfred Herrnhofer erklärte dem Angeklagten, dass das Telefonat mit der Ärztin die letzte amtliche Meldung war und somit das positive Testergebnis zähle. "Ob davor jemand sagt, dass der Test positiv oder negativ ist, ist egal", so der Vorsitzende. Der CT-Wert des ersten PCR-Test betrug 24, was als hochansteckend gilt. Der Prozess wurde schließlich vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.