Verspekuliert

Zehn Monate Haft für Bankchef im Burgendland

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Weil er rund 1,6 Millionen Euro seiner Bank verspekuliert hat, muß ein stellvertretender Filialleiter für 10 Monate ins Gefängnis.

Ein 34-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt wegen Untreue zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren - davon zehn Monate unbedingt - verurteilt worden. Als stellvertretender Bank-Filialleiter soll der Mann seit dem Jahr 2000 mit Wertpapieren spekuliert haben. Dem Bankinstitut soll dadurch ein Schaden in der Höhe von knapp 1,6 Millionen Euro entstanden sein. Der Burgenländer zeigte sich voll geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zeitpunkt für Verkauf verpasst
Mit wenig Erfahrung im Wertpapiergeschäft begann der Bankangestellte im Jahr 1999 zuerst mit seinem eigenen Vermögen, dann mit dem seiner Lebensgefährtin und seiner Geschwister zu spekulieren. Aufgrund des Internetbooms hätten sich zu Beginn rasch Erfolge eingestellt. "Im April 2000 gab es aber eine Talfahrt an der Börse. Ich habe den richtigen Zeitpunkt für den Verkauf verpasst", so der reumütige Angeklagte.

Fingierte Konten eigerichtet
Als er im Jänner 2005 einen satten Gewinn eingefahren hatte, konnte er damit den für sich und die Familienangehörigen entstandenen Schaden begleichen. Allerdings stand dann ein Hausbau mit der Lebensgefährtin an und um die Schulden für den geplanten Bau möglichst gering zu halten, begann der Angeklagte erneut zu spekulieren. Das brachte ihn auch auf die Idee, 13 fingierte Bau-Girokonten zu eröffnen. Für die Eröffnung dieser Konten sei keine Kontrolle notwendig und zur Auszahlung von Geldern benutzte er Passwörter, die in dieser Bankfiliale allen bekannt waren. Er sorgte auch dafür, dass die Kontoinformationen der fingierten Konten regelmäßig online abgerufen wurden.

Selbstanzeige erstattet
Als der Druck schließlich zu groß wurde, suchte er im Mai 2006 einen Anwalt auf und erstattete dann Selbstanzeige. Dies und das umfassende Geständnis seien ebenso mildernd für das Urteil gewesen, wie die Tatsache, dass der Angeklagte zur Wiedergutmachung des Schadens beiträgt, erklärte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats Birgit Falb. Die Verteidigung hat mit dem Privatbeteiligtenvertreter eine Vereinbarung zur Schadenswiedergutmachung getroffen, wonach der ehemalige Angestellte 120.000 Euro zurückzahlen muss. Eine Zahlung in der Höhe von 50.000 Euro wurde mit Hilfe der Familie bereits geleistet.

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