Urteil

Zellengenosse wurde misshandelt

Teilen

23-jähriger  Burgenländer wurde fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung zu 11 Monaten Haft verurteilt.

Wegen Misshandlung eines früheren Mithäftlings ist am Dienstag ein 23-Jähriger in Eisenstadt zu elf Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Vom Vorwurf, einem anderen ehemaligen Zellengenossen Drogen in Form eines Schmerzmittels injiziert zu haben, sprach ihn das Gericht frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Anklage warf dem Mann fortgesetzte Gewaltausübung und Körperverletzung vor. Der 23-Jährige habe einen Mitgefangenen in der Zelle mehrfach geschlagen und ihm einmal Papier zwischen den Zehen angezündet. Ein anderes Mal habe er den 35-Jährigen gezwungen, Leberkäse, den er zuvor ins Klo geworfen hatte, herauszuholen und zu essen. Die Vorfälle sollen sich im Zeitraum von Mitte Oktober 2013 bis Anfang Jänner dieses Jahres in der Justizanstalt Eisenstadt zugetragen haben.

Am ersten Verhandlungstag im August hatte der Beschuldigte die Vorwürfe noch großteils zurückgewiesen und von einem Komplott der anderen Häftlinge gesprochen. Diesmal gab er zu, den Mitgefangenen mit der Faust geschlagen und ihn einmal auch im WC eingesperrt zu haben. "Ich habe einmal Essen ins Klo geleert, aber ich habe ihn nicht gezwungen, dass er es isst", räumte der Burgenländer ein.

"Ich sage ihnen ganz ehrlich: Das ist kein Geständnis", meinte die Richterin zu seinen Aussagen. Daraufhin sagte der 23-Jährige: "Ich habe das so gemacht, wie es in der Anklage steht." Nur die Droge - es ging um ein Schmerzmittel - habe er keinem Mitgefangenen gespritzt.

"Warum haben sie das gemacht?" wollte die Richterin den Grund für sein Verhalten wissen. Er sei damals bereits drei Monate in Haft gewesen, sein Privatleben sei "den Bach hinuntergegangen", erzählte der Beschuldigte. Nach einem schweren Motorradunfall sei er auf Schmerzmittel eingestellt gewesen.

Über den Ex-Mitinsassen sagte er: "Der kann einen so richtig auf die Palme bringen." Weil der 35-Jährige den ganzen Tag in seinem Bett geschlafen habe, sei die Zellenbelegschaft bereits verwarnt worden.

"Es ist sehr selten, dass Insassen die anderen 'verwamsern'. Aber die haben es nicht mehr ausgehalten", erklärte Staatsanwalt Roland Koch in seinem Schlussvortrag. "Es kann nicht toleriert werden, was sie in dieser Zelle für ein Regiment geführt haben", stellte der Ankläger fest.

"Ich weiß nicht, was damals in mich gefahren ist. Ich hätte nicht so reagieren dürfen", ergriff der Beschuldigte zum Schluss der Verhandlung das Wort.

Die Richterin sprach den Burgenländer schuldig und erkannte 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch für den Mithäftling an. Erschwerend seien Vorstrafen, mildernd das Geständnis.

Die elfmonatige Haft wurde als Zusatzstrafe unter Bedachtnahme auf ein früheres Urteil des Landesgerichts Eisenstadt verhängt. Beide Prozessparteien verzichteten auf Rechtsmittel. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.