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Busunternehmen wollte Fahrer für Verspätung zahlen lassen

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Weil er aufgrund eines Staus nicht pünktlich am Ziel ankam, sollte er zur Kasse gebeten werden.

Ein Busfahrer hafte nicht für verkehrsbedingte Verspätungen, stellte die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) fest. Anlass für eine durchgefochtene Klage war der Fall eines Chauffeurs, den ein Busunternehmen aus dem Bezirk Baden dafür zur Kasse bitten wollte und ihm zudem nach der Kündigung 4.500 Euro schuldig blieb.

   Laut Aussendung vom Sonntag war der 49-Jährige auf einer Fahrt nach Bratislava in einen Stau geraten. Die dadurch verspätet in der slowakischen Hauptstadt angekommenen Fahrgäste verlangten einen Preisabschlag, den das Unternehmen auf den Mann abwälzen wollte.

   Als ihm das Unternehmen nach der Kündigung seine Ansprüche nicht bezahlte, wandte sich der Chauffeur an die Arbeiterkammer, die die offenen Forderungen aufgrund genauer Arbeitszeitaufzeichnungen berechnete: Inklusive Überstunden, Zulagen und Urlaubsersatzleistung waren das rund 4.500 Euro.

   Nach vergeblicher Intervention beim Unternehmen folgte der Gang zum Gericht, das für den Arbeitnehmer entschied. "Auch die Haftung des Busfahrers für die Verspätung war juristisch nicht haltbar", erklärte AKNÖ-Präsident Markus Wieser. Gegen den Zahlungsbefehl habe das Unternehmen keinen Einspruch erhoben, allerdings musste eine Exekution durchgeführt werden, damit der Busfahrer schließlich sein Geld erhielt.
 

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