Offene Fragen

Chaos um den Grünen Pass

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Zu den Öffnungen am 19. Mai sollen Papiernachweise für Geimpfte reichen.

Wien. Am 19. Mai plant Österreichs Regierung weitreichende Öffnungen für Geimpfte, Getestete und Genesene. Diese drei Gruppen sollen hier gleichgestellt werden. Da die digitalisierte Fassung noch nicht fertig ist, soll es eine Papierlösung geben. Die Tests – hier sind auch Antigentests zulässig – können weiter per Ausdruck oder QR-Quode hergezeigt werden.

Für Impfungen – ab dem 22. Tag nach dem Erststich – wird der Impfpass ausreichen. Das soll nun doch auf sechs Monate beschränkt sein. Genesene müssen wiederum einen Antikörpertest nachweisen, der drei Monate Gültigkeit hat.

Reisen wird nur mit QR-Code möglich sein

Urlaub. Im Inland reicht das. Für das Ausland noch nicht. Hier arbeitet die EU-Kommission an einem digitalen Grünen Pass, der ab 1. Juli gelten solle.

Aber: Da sich erst 27 EU-Staaten auf gemeinsame Regeln einigen müssen, ist das noch ein steiniger Weg. Deutschland etwa hält wie ein paar andere Staaten wenig davon, dass Antigentests gleichwertig zu Impfungen sein sollen. Sie dürften auf PCR-Tests bestehen.

Zudem gibt es eine Debatte, ab wann die Impfung gelten solle. In mehreren EU-Staaten will man dem US-Beispiel folgen, der sich an die wissenschaftlichen Daten hält: zwei Wochen nach dem Zweitstich. Zudem sollen nur Impfstoffe, die von der EMA zugelassen wurden, gelten.

Je mehr Menschen durchgeimpft sind, desto eher werden dann jedenfalls für Inhaber des Grünen Passes auch die Quarantäneregeln für Reisende im EU-Raum fallen. An einem Abkommen mit anderen Staaten wird freilich auch noch gebastelt.

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