Die 1.000 städtischen Parkanlagen können großteils gar nicht abgesperrt werden.
Wien. Als der Frühling mit aller Macht zum Durchbruch kam, passierte das erste Kommunikations-Hoppala zwischen Bund und Stadt Wien in der Corona-Krise. Während der Bund kommunizierte, dass alle Spielplätze weiter offen seien, hat die Stadt Wien ihre Anlagen für die Kinder, aber auch Skaterparks und andere städtische Sportanlagen geschlossen.
Bund sperrte zu. Dafür schloss der Bund seine Gartenanlagen in Wien wie den Burggarten, Schloss Schönbrunn oder den Augarten – und auch in der Kommunikation, was ein „angemessener Aufenthalt im Freien zu sportlicher Betätigung oder zum Spazierengehen“ sei, herrschte ein gewisses Tohuwabohu.
Die neuen Regeln. Sogar Polizeipräsident Gerhard Pürstl musste zuletzt ausrücken, um die Fakten klarzulegen: Man darf in den Parks spazieren gehen, joggen oder radeln. Man muss aber allein oder mit Personen unterwegs sein, mit denen man in einer Wohnung lebt.
Längere Aufenthalte oder gar Picknicks, noch dazu in größeren Gruppen, sind nach Ansicht der Polizei nicht mehr angemessen, ebenso wenig wie längeres Platznehmen auf Parkbänken – was weiter zu Debatten führt. Ebenso untersagt ist laut Wiener Polizei die Fahrt mit den Öffis an den Stadtrand, um etwa im Wienerwald zu joggen.