Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung - Urteil nicht rechtskräftig.
Der 22-jährige Salzburger ist am Donnerstagnachmittag bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g zu einer zweijährigen, unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger gaben eine Erklärung ab.