Streit um Erbe

Erben wollen Klimt-Bild zurück

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Ist das Meisterwerk der Wiener Secession schon bald weg?

Ein spektakulärer Restitutionsantrag könnte Wien schon bald um eine Touristen-Attraktion ärmer machen. Denn das weltberühmte Beethoven-Fries, ein siebenteiliger Bilder-Zyklus von Gustav Klimt, der jährlich Tausende Kunstinteressierte in die Wiener Secession lockt, soll den Erben des jüdischen Kunstsammlers August Lederer zurückgegeben werden. Am Dienstag wurde ein dementsprechender Antrag im Kulturministerium gestellt und sowohl Juristen, als auch Kunsthistoriker geben diesem gute Chancen. „Ich sehe den Antrag zu 100 Prozent erfüllt“, ist sich Georg Graf, Professor an der Uni Salzburg und jahrelanger Experte in der Historikerkommision sicher.

Besitzer „musste“ Werk an die Republik verkaufen
Die Geschichte des 34 Meter langen und fast vier (!) Tonnen schweren Kunstwerkes ist vielschichtig. Rückblende: August Lederer, ein jüdischer Kunstsammler und Klimt-Förderer, kauft den Zyklus im Jahr 1915. Während der Nazi-Zeit wird ihm seine gesamte Sammlung geraubt, erst nach dem Krieg (1945) bekommen die Erben des Ehepaares Lederer den Fries wieder zurück. Jedoch mit einem Hacken: Das Kunstwerk darf aus Österreich nicht ausgeführt werden. Die folgenden Jahrzehnte verbringt die Familie mit Bittgesuchen, den Fries doch noch zu bekommen – erfolglos. „Das Ausfuhrgesetz von 1918 hat der Familie die Hände gebunden, also willigte man ein, zu verkaufen – um 600.000 Dollar“, so Marc Weber, der in Zürich die knapp 12 Erben vertritt.

Die Wende: 2009 wird das Restitutionsgesetz novelliert – nun kann auch zurückgefordert werden, wenn schon Geld geflossen ist. „Wir werden ein Dossier erstellen und das wird der Beirat sorgfältig prüfen“, so Eva Blimlinger, Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung. Ein Ergebnis wird frühestens im Sommer 2014 erwartet.

Anwalt Dr. Weber glaubt an Rückgabe

„Gehe davon aus, dass die Republik handelt“

ÖSTERREICH: Herr Weber, Sie vertreten die Erben. Sind Sie sicher, den Fries für Ihre Mandanten zurück zu holen?
Marc Weber: Ich gehe davon aus, dass die Republik hier richtig handelt und den Fries zurückgibt. Mit dem novellierten Rückgabe-Gesetz aus 2009 ist das jetzt möglich.

ÖSTERREICH: Was hat sich rechtlich jetzt verändert?
Weber: Im jetzigen Gesetz sind auch Objekte bedacht, die entgeltlich übertragen wurden.

ÖSTERREICH: Die Republik hat den Fries 1973 um 750.000 Euro von der Familie Lederer gekauft. Warum hat die Familie denn überhaupt verkauft?
Weber: Die Familie wurde 1938 enteignet und später bekam man den Fries wieder zurück - jedoch war das Kunstwerk mit einem Ausfuhrverbot behaftet. Deshalb hat die Familie verkauft. Übrigens versuchen die Erben seit Jahrzehnten den Fries zurückzuholen – bisher ohne Erfolg.

ÖSTERREICH: Sollte der Fries jetzt an die Erben zurückgehen, wird dann das damals bezahlte Geld an die Republik ebenfalls zurückgegeben?
Weber: Ja, natürlich.

ÖSTERREICH: Muss der Fries Österreich fix verlassen, wenn das Rückgabe-Verfahren positiv verläuft?
Weber: Nein.

ÖSTERREICH: Also könnten die Erben auch entscheiden, ihn in der Secession zu lassen?
Weber: Ja, auch das wäre möglich.

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