Das deutsche Ministerium sprach von 'hunderten' Zurückweisungen abgelehnter Flüchtlinge - laut Medien-Berichten waren es im genannten Zeitraum aber nur drei.
Die deutsche Grenze zu Österreich wird als Reaktion auf ankommende Flüchtlinge seit 2015 kontrolliert. Deutschlands Innenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete vor knapp zwei Wochen an, die Kontrollen um weitere sechs Monate bis Mitte Mai kommenden Jahres zu verlängern. Seehofer verfügte, dass abgelehnte Asylbewerber nicht mehr über die deutsch-österreichische Grenze einreisen dürfen. Jetzt zeigt sich, aber dass diese Maßnahme kaum zur Anwendung kommt.
Drei abgelehnte Asylwerber zurückgewiesen
Zeitungen der Funke-Mediengruppe melden unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass erst drei in Österreich abgelehnte Asylwerber an der Grenze zu Deutschland abgewiesen wurden. Das deutsche Ministerium sprach lange Zeit von rund 100 Fällen im Monat. Tatsächlich wurden bis zum 17. Oktober insgesamt nur 89 Migranten zurückgewiesen, und von ihnen hatten nur drei bereits einen Asylantrag gestellt. Die anderen 86 hätten auch vor dem Erlass schon nicht einreisen dürfen.
Die deutsche Bundespolizei ist seit Herbst 2015 an der Grenze zwischen Bayern und Österreich im Einsatz. Im Juli 2018 reaktivierte die bayrische Staatsregierung zudem die bayrische Grenzpolizei, die sich an den Kontrollen beteiligt. Dieser Einsatz ist einem von den deutschen Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge verfassungswidrig, wie die "Süddeutsche Zeitung" am Montag berichtete.
Grünen weisen auf Kompetenzverletzung hin
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt habe Seehofer daher aufgefordert, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit Bayerns Grenzschutz einzustellen. "Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes", heißt es dem Bericht zufolge im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger.
Bayerns Landespolizei sei seit 2008 für grenzüberschreitenden Verkehr zuständig, allerdings nur im Luftverkehr. Im August 2018 sei die Landespolizei dann im bayrischen Polizeiaufgabengesetz ganz allgemein mit der "Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs" betraut worden. Diese aber sei Aufgabe der Bundespolizei.