Erstaunen über Urteile gegen zwei Frauen

Erstmals Fußfessel nach Mord-Urteil?

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Die eine Angeklagte machte aus ihrer Tat keinen Hehl, die andere will unschuldig sein.

Wien/NÖ. So was gab’s noch nie: Eine Frau wird am Wiener Landesgericht wegen Mordes verurteilt, bekommt dafür nur drei Jahre Haft, und nur eines davon unbedingt – und das muss sie nicht hinter Gittern verbringen, wenn sie eine Fußfessel beantragt und vermutlich bekommt. Zur Erinnerung: Die 53-jährige Wienerin hatte im AKH ihrem Partner – der wenige Stunden später gestorben wäre – aus Mitleid und wegen eines angeblichen Versprechens die Beatmungsschläuche herausgezogen. Das Signal durch das Urteil: Sterbehilfe ist bei uns Mord, in diesem Fall überwiegen jedoch außerordentliche Milderungsgründe.

"Hoffen, dass wahrer Täter ausgeforscht wird"

Auf genau die konnte Tamara B. (44), über die zeitgleich in Korneuburg verhandelt wurde, nicht zählen – ganz im Gegenteil. Die verurteilte Posträuberin, die einst eine Schalterbeamtin niedergestochen und die Strafe verbüßt hatte, konnte von Anfang an nicht bei den Geschworenen punkten, die beurteilen mussten, ob die zweifache Mutter ihre Nachbarin Hedi Sch. (64) im Jänner in Ebergassing mit 20 Hammerschlägen getötet hatte. Obwohl es keinen einzigen stichhaltigen Beweis gab, folgten die Geschworenen der Staatsanwaltschaft blind, stellten keine einzige Frage und berieten nur eine Stunde, um sie schuldig zu sprechen. Die Richterin verhängte „lebenslang“.

Tamaras Verteidiger Wolfgang Blaschitz meldete volle Berufung an, hofft aber, dass der „wahre Täter ausgeforscht wird“ bzw. „Tatwaffe und gestohlener Tresor mit Spuren gefunden werden, die zeigen, dass es meine Mandantin nicht war“. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. 

(kor)
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