Fritzl-Verteidiger

"Fritzl ist kein Monster"

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Der Anwalt ermahnte die Geschworenen, dass sie keine Rächer sind.

Ebenso eindringlich wie die Staatsanwältin hat Verteidiger Rudolf Mayer in seiner Replik an die Geschworenen appelliert, sich der von Richterin Andrea Humer eingangs angesprochenen Aufgabe der Wahrheitsfindung zu widmen. "Sie sind nicht Rächer, Sie müssen Emotionen weglassen, sonst werden Sie dem Fall nicht gerecht."

Mayer wurde massiv bedroht
Mayer verwies eingangs darauf, dass er selbst massiv bedroht worden sei, weil er diese Verteidigung übernommen hat - u.a. mit Sätzen wie "ein Großteil der Rechtsanwälte gehört gleich mit den Verbrechern eingesperrt." Im juridischen Sinn bedeute Verteidigung, aufzuzeigen, was für den Mandanten spreche. Auch die Frage, wozu "so ein Monster" überhaupt einen Prozess brauche, stelle sich nicht: Jeder Bürger müsse sicher sein, dass fair ermittelt und geurteilt wird.

Fritzl hatte 24 Jahre lang Schuldgefühle
Er werde sicher nicht sagen, dass alles "nicht so arg war", aber die Darstellungen von Opfer und Täter seien abzuwägen, so Mayer weiter. Der Anwalt widersprach auch der Aussage der Staatsanwältin, dass Josef F. keine Reue zeige: Sein Mandant habe der Gutachterin gegenüber betont, dass er 24 Jahre lang Schuldgefühle hatte.

Keine reine Triebbefriedigung
Fälle von jahrelang Eingesperrten, sexuell Missbrauchten und Inzest gebe es überall auf der Welt. Außergewöhnlich in diesem Fall sei, dass sich der Angeklagte eine Zweitfamilie aufgebaut hatte. Wäre nur die Triebbefriedigung das Ziel, "dann mach' ich keine Kinder, schaffe keine Schulbücher und Geschenke herbei", sagte Mayer.

Kein "Monster"
Als "Monster" hätte er alle umgebracht. Stattdessen sorgte er dafür, dass die im Verlies lebensgefährlich erkrankte 19-Jährige ins Spital kam - in der Gewissheit, dass sie wohl anschließend alles erzählen werde.

Wollte Kinder aufziehen
Ihm gehe es um den Vorwurf des Mordes, meinte Mayer, dass sein Mandant auch diese Kinder aufziehen wollte. Er verwies auf einen Kalender, wo der Angeklagte in den Tagen der Geburt der Zwillinge "nicht vorkomme", auch kein Wort über die Erkrankung des Säuglings. Sein Mandant sage, er war nicht "unten" - das würden die Geschworenen zu prüfen haben.

Angeklagtem als Mensch begegnen
Der Verteidiger erläuterte weiters, dass die aufgrund des gerichtspsychiatrischen Gutachtens beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedeute, dass der 73-Jährige nach der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe in eine geschlossenen Anstalt kommen werde. "Versuchen Sie dem Angeklagten trotzdem noch als Mensch zu begegnen und für das zu verurteilen, was er zweifelsfrei gemacht hat", schloss Mayer seinen Vortrag.

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