Ein Autofahrer überholte in Salzburg bei einer unübersichtlichen Stelle und crashte frontal gegen ein Auto.
Wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls am 2. Mai bei Tamsweg im Lungau ist am Donnerstag der 22-jährige Unfallverursacher zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung am Landesgericht Salzburg nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Lungauer überholte auf der B96 einen Lkw und krachte frontal in einen entgegenkommenden Pkw. Der Lenker, ein 58-jähriger Lungauer, kam ums Leben.
Unnötiges Überholmanöver
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 22-Jährigen grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. Ein außergewöhnlich sorgfaltswidriges Verhalten des Beschuldigten konnte Richter Albrecht Mandl aber nicht erkennen, deshalb sprach er den Lungauer wegen fahrlässiger Tötung (Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft) schuldig. Zudem muss der Angeklagte der Witwe des Verstorbenen 35.000 Euro Trauerschmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Der bisher unbescholtene Lungauer, der bei dem Crash erheblich verletzt wurde, war weder betrunken noch zu schnell unterwegs. Laut Gutachten wäre der Unfall in der Rechtskurve durch eine längere Beobachtung des Gegenverkehrs und folglich der "tote Winkel" vermeidbar gewesen.