Staatsanwaltschaft prüft

Heller-Fälschung wird Fall für Justiz

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Die Staatsanwaltschaft Wien prüft in der Causa Heller einen Anfangsverdacht in Richtung Betrug.  

André Heller hatte einen Rahmen aus Besenstielen und Nägeln gebastelt und schließlich als Werk des berühmten Künstlers Jean-Michel Basquiat ausgegeben und verkauft. Heller spricht von einem ''kindischen Streich''. Jetzt befassen sich die österreichischen Behörden mit dem Fall. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft-Sprecherin Nina Bussek dem "Standard".

Verdacht des schweren Betrugs

Der Sachverhalt wird auch seitens der Polizei nun geprüft. Denn Betrug ist ein Offizialdelikt, bei dem von Amts wegen ermittelt werden muss. In diesem Fall handelt es sich um den Verdacht des schweren Betrugs, das ab einem Betrag von 300.000 Euro gilt. Im Falle einer Verurteilung könnte André Heller eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren drohen.

Die Wiener Wochenzeitung hatte in der Vorwoche enthüllt, dass 2017 ein vermeintlich von Basquiat 1987 kreierter Rahmen gemeinsam mit einem "Untitled" bezeichneten Porträt des Künstlers auf der New Yorker Kunstmesse Tefaf für einen Millionenbetrag angeboten wurde. Während die Echtheit des Gemäldes unbestritten ist, stammte der Rahmen jedoch von André Heller, wobei dieser dazu zuletzt angab, er habe mit dem Rahmen den Basquiat-Experten Dieter Buchhart hinters Licht führen wollen.

Rahmen für 800.000 verkauft

Ein Käufer in New York fand sich damals nicht. Dennoch wechselte die Basquiat-Heller-Kombo alsbald den Besitzer. So erwarb der Wiener Künstlermanager Amir Shariat für einen Kunden zunächst die Zeichnung, während der Rahmen an Heller zurückging - bis der Kunde 2018 dann doch auch den gefälschten Rahmen kaufte, laut "Falter" für 800.000 Euro. Mittlerweile hat Heller den Rahmen wieder zurückgekauft. Die Beurteilung, ob damit tätige Reue zu tragen kommt oder doch der Tatbestand des versuchten schweren Betrugs erfüllt sein könnte, obliegt nun der Staatsanwaltschaft. Wie lange es dauern wird, bis feststeht, ob ein konkreter Anfangsverdacht verneint oder doch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sei "nicht abschätzbar", sagte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.

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