Lebenslänglich - nicht rechtskräftig

Höchststrafe für brutale Messerattacke in Wien

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Weil sich das Opfer von seinem Freund nicht länger unterdrücken lassen wollte.

Einstimmig urteilten am Montag die Geschworenen rund um den Prozess des Afghanen Hamid J. (30), der ­lebenslänglich für versuchten Mord bekam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Am 12. Juli 2016 hatte er seine afghanische Freundin im Bereich der U6-Station Währinger Straße von hinten mit einem Messer attackiert. Fünf Mal stach er auf ihren Kopf ein. „Selbst, als sie schon am Boden lag“, wie ein geladener Augenzeuge schilderte. Die wuchtigen Stiche führten dazu, dass die Frau stürzte und sich auch einen Schädelbruch zuzog. Ihr Rückenmark wurde zur Hälfte durchtrennt, was zur Lähmung der rechten Körperhälfte führte. Drei Wochen war das Opfer im Koma. „Es ist ein Glücksfall, dass diese Frau überlebt hat“, so die Gerichtsmedizin.

„Er wollte immer, dass er der Boss ist, und ich ­unten bin, aber ich wollte das nicht“, sagte das Opfer in ­einem Video, das dem Gericht vorgespielt wurde (Vorsitz: Georg Olschak). „Es muss ein für alle Mal klargestellt werden, dass man so mit Frauen in Mitteleuropa nicht umgeht“, so Richter Olschak.L. Eckhardt

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