Wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Horror-Zahnärzte: 150 Patienten verpfuscht

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Beide Zahnärzte fassten – nicht rechtskräftig – bedingte Haft- und Geldstrafen aus.

Oberösterreich. Die Vorwürfe gegen die beiden arabischstämmigen Brüder (36 und 46) sind happig. Vor allem der Hauptangeklagte soll 150 Patienten betrogen und einen Schaden von 300.000 Euro angerichtet haben. 25 seiner Kunden sollen nach „falschen Behandlungen“ gesundheitliche Probleme bekommen haben. Der zweite Bruder soll in 16 Fällen gepfuscht haben.

Horror-Zahnärzte: 150 Patienten verpfuscht
© APA / KERSTIN SCHELLER
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Kronen. Den Vorwurf, er habe minderwertige Kronen eingesetzt, aber teurere verrechnet, wollte der Hauptangeklagte (46) nicht stehen lassen. Er habe Langzeitprovisorien aus einem Kunststoff-Keramik-Gemisch, die besser seien als „spröde werdende Keramikkronen“, verarbeitet. Die Patienten seien informiert gewesen. Dass er den Sozialversicherungen nicht erbrachte Leistungen verrechnet habe, begründete er damit, dass er über seine Verhältnisse gelebt habe.

Urteile. Der Erstangeklagte wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu 9 Monaten bedingt und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein Bruder kassierte wegen fahrlässiger Körperverletzung 6 Monate bedingt sowie 3.600 Euro Strafe. Die Urteile sind nichts rechtskräftig. 

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