Essensabholung von Polizei gestoppt

Hütten-Rebell klagt wegen Take-away

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Weil keine Straße zu seiner Berghütte führt, darf ein Wirt kein Essen mehr verkaufen.

Tirol. Hüttenwirt Wolfgang Schulze-Boysen vom Hecherhaus in Schwaz ist Gastronom mit Leib und Seele: Doch jetzt hat der Wahl-Tiroler, den alle nur „Wuf“ nennen, buchstäblich die Schnauze voll. Die Polizei hat ihm die Hütte dichtgemacht, er darf wegen der Corona-Verordnungen in seinem Lokal auf 1.887 Metern Höhe nicht einmal mehr Take-away-Gerichte an Tourengeher und Rodler verkaufen.

Eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gastronomie, wittert „Wuf“. Die Essensabholung, die zunächst noch erlaubt war, wurde mit Öffnung der Lifte am Kellerjoch verboten. Seitdem gibt es kein Take-away mehr vom ­Hecherhaus. Begründung der Behörden: Die Abholung von Speisen sei nur erlaubt, wenn das entsprechende Lokal im Skigebiet über eine Straßenanbindung verfüge. „Warum dürfen dann Lokale in Fußgängerzonen diesen Angebot machen“, fragt sich Schulze-Boysen. Er will wegen Verfassungswidrigkeit klagen.

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