Technische Umsetzung

Impfpflicht: Laut ELGA erst ab April umsetzbar

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Ministerium sieht kein Hindernis für Einführung - ARGE Daten warnt vor Rasterfahndung - Universitäten grundsätzlich für Vorhaben - Bereits 60.000 Stellungnahmen auf Parlaments-Website.  

Die Einführung der Impfpflicht ab Februar könnte in der derzeit geplanten Form wackeln. Laut der ELGA GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Dennoch bleibt das Gesundheitsministerium bei seinem Plan, die Impfpflicht mit Februar einzuführen, wie es am Freitag in einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß.

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es in der ELGA-Stellungnahme in Richtung Regierung. In der ZiB des ORF bekräftigte Franz Leisch von der ELGA GmbH dies. Im Gesundheitsministerium ließ man das nicht gelten. Im Zuge der Vorbereitung zur Impfpflicht hätten ab Anfang Dezember intensive Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen mit ELGA GmbH stattgefunden, betonte das Ministerium laut krone.at. Leisch bekräftigte aber, den Entwurf erst seit 16. Dezember zu kennen.

Jedenfalls, so die Begutachtungsstellungnahme, seien "hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten". Und weiter: "Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen." Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

Teilimpfungen

Laut ELGA könnte die zeitliche Verzögerung allerdings "für ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden", heißt es weiter in der Stellungnahme, wobei die Verteilung über die ELGA-e-Medikation analog den Antigen-Schnelltests über Apotheken erfolgen könnte. Die als Strafen lukrierten Mittel sollten zudem gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden. Zehn Prozent sollten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zweckgewidmet werden, lautet ein Vorschlag.

Gesetzesentwurf

Im Gesundheitsministerium gab man sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das "selbstverständlich berücksichtigt". Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht mit Februar. Die Einhaltung der Impfpflicht solle ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.

Impfpflicht

"Positiv überrascht" über die ELGA-Stellungnahme zeigte sich die FPÖ. "Es ist erfreulich, dass das Impf-Zwangsregime nun einen starken Dämpfer bekommen hat - wenn auch 'nur' durch technische Probleme", meinte deren Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. Für SPÖ-Obfrau Pamela Rendi-Wagner belegen die "Umsetzungsprobleme" bei der Impfpflicht, dass das Corona-Management der Regierung auch 2022 nicht besser geworden sei.

Datenschützer

Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich "mehrere Tabubrüche". So werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein "bürokratischer Lockdown", denn: "Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben."

Entindividualisierung 

Neben der drohenden "Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen" befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit "willkürlichen Annahmen", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.

Keine Probleme mit den Plänen der Regierung werden hingegen im akademischen Bereich gesehen. So spricht sich die Österreichische Universitätenkonferenz (uniko) einstimmig für die Einführung einer Impflicht aus. "Nur so wird die aus wissenschaftlicher Sicht notwendige hohe Durchimpfungsquote erreicht", lautet die Begründung in der Begutachtungsstellungnahme. Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechtsordnung appelliert die uniko, "die Impflicht verfassungskonform und konsistent in allen Rechtsbereichen zu verankern".

COVID-19

Ähnlich lautet auch die Stellungnahme des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien. "Am Vorhaben eines Bundesgesetzes über die Impfpflicht gegen COVID-19 ist aus der Sicht des IERM keine Kritik zu üben, sofern dies als Ultima Ratio für die Abwehr der von der Pandemie ausgehenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geboten ist", heißt es schlicht in der kurzen Stellungnahme und weiter: "Vielmehr ist auch aus ethischer Sicht dem legitimen Schutzziel der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als Recht der gesamten Bevölkerung zuzustimmen."

Omikron

Grundsätzlich kein Problem mit der Impfpflicht hat auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt. Er weist allerdings - wie auch mehrere Experten - darauf hin, "dass auch die Eignung der Impfpflicht zur Erreichung der angestrebten Ziele einer laufenden Evaluierung bedarf, bei der auch aktuelle epidemiologische Entwicklungen zu berücksichtigen sind". Im Hinblick auf die aktuelle Virusvariante Omikron regt der Verfassungsdienst an, in den Erläuterungen Ausführungen zur Wirksamkeit der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes verfügbaren Impfstoffe gegen diese Variante aufzunehmen.

Abermals haben Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, um die Parlaments-Website mit gleichlautenden Serien-Einträgen zu fluten. Freitagvormittag gab es 61.000 Einträge. Somit gestaltete sich auch die Suche nach Stellungnahmen offizieller Stellen als schwierig und war technisch nur noch gezielt nach Namen möglich. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.
 

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