Das Urteil wird für Freitag erwartet.
Der Prozess gegen Heinz Christian Strache ist am Montag am Wiener Landesgericht fortgesetzt worden. Dem ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler sowie dem mitangeklagten Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, wird von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit bzw. Bestechung vorgeworfen. Strache soll gegen Spenden ein Gesetz auf den Weg gebracht haben. Fünf Zeugen waren geladen, die Angeklagten beteuerten abermals ihre Unschuld.
In dem Verfahren geht es um zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ. Nach Ansicht der WKStA waren diese an die "pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts" seitens Straches gekoppelt. Der damalige FPÖ-Chef soll versucht haben, mit einem in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen Initiativantrag eine Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) zu bewirken, um dem befreundeten Grubmüller eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung zu ermöglichen.
Angeklagte beteuern Unschuld
Grubmüller und Strache hatten vor Beginn der weiteren Zeugenbefragungen abermals die Möglichkeit, sich zu ihrer Verantwortung zu äußern. Beide blieben dabei, nichts Unrechtes getan zuhaben. An die aufgetauchte zusätzliche Spende von 2.000 Euro konnte sich der Privatklinikbetreiber weiterhin nicht aktiv erinnern. Grubmüller verwies stattdessen auf die hohen Summen, die er mit seinem Unternehmen umgesetzt habe. Strache wiederum betonte, dass er sich nie für Spenden interessiert habe und sich nicht mit den Spenderlisten auseinandergesetzt habe.
Als erster Zeuge war Straches einstiger Parteifreund Johannes Hübner geladen. Die WKStA beharrt darauf, Strache habe mit "faktischer Einflussnahme" auf den Rechtsanwalt und damaligen Abgeordneten im Nationalrat den Gesetzwerdungsprozess zugunsten der Privatklinik Währing angestoßen. Konkret stützt sich die Anklagebehörde auf einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen und von keiner anderen Fraktion unterstützten - Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei FPÖ.
Hübner berichtete, dass sich Strache am Rande einer Nationalratssitzung an ihn gewandt habe. Auch er, Hübner, sah laut eigener Aussage einen Missstand darin, dass Grubmüllers Klinik nicht in den PRIKRAF aufgenommen worden war. An Einzelheiten zum Initiativantrag konnte er sich "beim besten Willen" nicht erinnern, denn: "Jeder Initiativantrag, der von der Opposition kommt, ist chancenlos."
Keine neuen Erkentnisse
So gut wie nichts zur Causa beitragen konnte der ehemalige freiheitliche Volksanwalt Peter Fichtenbauer. Zwar habe er gewusst, dass die Privatkrankenanstalten lange Thema für Strache gewesen seien, mit einer Gesetzesinitiative sei er aber nie konfrontiert worden, schon gar nicht die Volksanwaltschaft selbst. Aus seiner Erfahrung aus dem Nationalrat berichtete Fichtenbauer, dass es sicher sehr viele Initiativanträge gegeben habe, von denen der Parteiobmann gar nichts gewusst habe.
Zur Pressekonferenz, die schließlich in den Initiativantrag mündete, kam danach Straches ehemaliger Pressechef zu Wort. Er konnte sich nur an wenig Details der damals medial kaum beachteten Veranstaltung erinnern. Auch er betonte, dass ein von anderen Fraktionen nicht unterstützter Initiativantrag einer Oppositionspartei in der politischen Realität so gut wie keine Chancen auf Erfolg habe. Erstaunt zeigte sich die Richterin auch über die gelebte Praxis, dass Anträge oft von Mitarbeitern und ohne genaue Kenntnis des Partei- oder Klubchefs ihren Weg ins Parlament finden.