Auch sein Komplize wurde vor dem Landesgericht in Klagenfurt schuldig gesprochen.
Wegen eines Bombenanschlages auf eine 27-jährige Kärntnerin sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zwei 29-jährige Kärntner zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Ex-Mann des Opfers fasste 17 Jahre und acht Monate aus, er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sein Komplize muss für 16 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass die beiden Männer vorgehabt hatten, die Frau zu ermorden. In seiner Begründung der Strafhöhe sprach Gerichtspräsident Bernd Lutschounig davon, dass die Frau schwere Dauerfolgen davongetragen hatte. Der Anschlag sei besonders heimtückisch, in Form einer Sprengfalle erfolgt. Und das Motiv, an Geld aus der Lebensversicherung der Frau zu kommen, sei ein besonders verwerfliches gewesen.
Mildernd fiel ins Gewicht, dass beide Angeklagte bis zur Tat gerichtlich unbescholten waren. Der Zweitangeklagte hatte auch noch ein reumütiges Geständnis abgelegt - dieses hatte aber beim Ex-Mann des Opfers gefehlt. Auch kam bei ihm hinzu, dass er seinen Komplizen zur Tat verführt habe, außerdem stellte es einen besonderen Erschwerungsgrund dar, dass das Opfer seine Ex-Frau war. Seine Strafe kommt zu einer viermonatigen Haftstrafe wegen Nötigung und Körperverletzung in einem Prozess zwischen der Tat und der jetzigen Verurteilung hinzu.
Die Tat wurde am 1. Oktober 2019 in Guttaring (Bezirk St. Veit an der Glan) verübt. Der 29-jährige Ex-Mann der Frau hatte gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Freund den Anschlag von langer Hand geplant, sagte Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth in ihrem Anklagevortrag. Schon im Sommer hatte der Ex-Mann Bauteile für die Bombe im Internet bestellt. Mit einer Bombe führte das Duo auch eine Testsprengung in einem Wald durch.
Am Tag des Verbrechens fuhren die beiden ehemaligen Bundesheer-Soldaten mit einem geliehenen Auto nach Guttaring, wo sie den Zünder der Bombe scharfmachten, sich Perücken aufsetzten und die Kennzeichen des Autos mit Klebeband überklebten. Danach trennten sie sich: Der Ex-Mann bezog in Sichtweite des Mehrparteienhauses Stellung, wo die dreifache Mutter wohnte. Sein Komplize legte die Bombe, die als Amazon-Paket mit Adressaufkleber der Frau getarnt war, vor die Tür des Mehrparteienhauses und läutete bei der 27-Jährigen.
Als das Opfer vor die Tür trat, zündete der Ex-Mann über eine Fernbedienung die Bombe, die mit Metallknallsätzen, Schwarzpulver, Benzin und sogar Bleikugeln bestückt war. Die Frau, die noch einige Meter wegrannte, als das Paket zu rauchen begann, wurde von der Explosion erfasst und zu Boden geschleudert. Sie erlitt schwerste Brandverletzungen, lag tagelang im künstlichen Tiefschlaf und wurde zwölf Mal operiert. 40 Prozent ihrer Hautoberfläche waren verbrannt, noch heute hat die Frau großflächige Brandnarben.
"Schon als ich aus der Tür bin, hatte ich ein komisches Gefühl", sagte die 27-Jährige als Zeugin vor dem Geschworenensenat. Sie hatte schon damit gerechnet, dass ihr Ex-Mann, von dem sie sich wegen seiner Aggressionsausbrüche getrennt hatte, ihr einmal etwas antun werde. Als sie das Paket anstieß, habe es zu rauchen begonnen, weshalb sie geflüchtet war: "Ich bin um mein Leben gerannt." Wie Sachverständige beim Prozess aussagten, war es auch genau das, was der Frau das Leben gerettet hatte. Wäre sie näher bei der Bombe gestanden, hätte sie die gewaltige Explosion nicht überlebt.
Der Komplize des Mannes legte vor Gericht unter Tränen ein umfangreiches Geständnis ab. Er gab zu, dass er 100.000 Euro für seine Mithilfe kassieren hätte sollen - von einer Lebensversicherung, die der Ex-Mann auf die Frau abgeschlossen hatte, hatte sich dieser 300.000 Euro erwartet. Es war jedenfalls geplant gewesen, die 27-Jährige zu töten.
Ganz anders lautete die Verantwortung des Ex-Mannes. "Es hätte nur kleschen sollen", sagte er - er habe seine Ex-Frau, mit der ein heftiger Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen, achtjährigen Sohn im Gange war, lediglich "erschrecken" wollen. Es sei auch nicht geplant gewesen, die Frau zu verletzen.
Peter Hofmann, der psychiatrische Sachverständige, hielt eine Einweisung des Ex-Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für nötig: "Es besteht die große Gefahr, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit erneut strafbare Handlungen mit schweren Folgen bis hin zu Tötungsdelikten setzen wird." Der 29-Jährige habe eine sehr stark ausgeprägte emotionale Störung und im Lauf der Zeit einen Verfolgungswahn entwickelt. Hofmann bezeichnete die Erkrankung des Mannes als "schizotype Störung".
Beide Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Wohlgemuth gab keine Erklärung ab.