Kontaktverbot

Bestimmte Auflagen: 14-Jähriger nach Vergewaltigung frei

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Fünf Wochen saß der Jugendliche in U-Haft, wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr. Nun ist er unter gewissen Auflagen wieder in Freiheit.

Kärnten. Der nächste Fall von Kindesmissbrauch in Österreich schockiert das Land: Nachdem sich Mitte Jänner drei junge Ukrainer bei einer Art Lager im Wald in Kärnten zufällig getroffen hatten- sie sollen sich zuvor nicht gekannt haben- vergewaltigte ein 14-Jähriger ein Mädchen (11), sein Freund filmte die brutalen Szenen.

Danach soll der junge Tatverdächtige das Opfer sogar damit erpresst haben, nichts zu sagen, sonst werde alles noch viel schlimmer. Doch das Mädchen, das bei dem Missbrauch verletzt wurde, vertraute sich ihrer Familie an und ging zur Polizei.

Mehr als fünf Wochen saß der 14-Jährige nach der Tat in Untersuchungshaft - laut Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr.

Nur unter präzisen Auflagen durfte der Jugendliche, der mit seiner Mutter und den Geschwistern im Zuge des Ukraine-Krieges nach Österreich gezogen war, am 16. Februar wieder aus dem Knast.

Er bekam einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, muss in Therapie und hat Kontaktverbot zu Opfer und Mittäter.

Bei einer Verurteilung drohen dem Teenager wegen Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Minderjährigen und schwerer Nötigung bis zu fünf Jahre Haft. Sein 13-jähriger Komplize kommt straffrei davon, aufgrund seines Alters. 

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