Der Lebensgefährte soll bereit sein, für das gemeinsame Kind zu sorgen.
Die im sechsten Monat schwangere Estibaliz C., die sich unter dem Verdacht des Doppelmordes in Wien in U-Haft befindet, bekommt einen Sohn. Das schreibt das Nachrichtenmagazin "News" in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Der errechnete Geburtstermin sei Ende Jänner. Der Lebensgefährte der 33-Jährigen ist den Informationen zufolge bereit, für das gemeinsame Kind zu sorgen.
Baby kann bei Mutter bleiben
Das Baby kann grundsätzlich einmal bei seiner Mutter bleiben. Nach Angaben der Vollzugsdirektion sehen die Bestimmungen vor, dass Kinder bis zur Vollendung des zweiten, fallweise auch des dritten Lebensjahres bei der Mutter sind. "Wir stehen aber nicht mit der Stoppuhr dabei. Wenn eine Frau zum Beispiel nur zwei Monate später entlassen wird, kann das Kind ebenfalls länger bleiben, weil das für beide Teile einfach vernünftiger ist", sagte Generalleutnant Peter Prechtl. Wenn es um längere Haftstrafen geht, kümmere sich die Jugendwohlfahrt um die weitere Unterbringung.
Laut Gabriele Ziering vom Wiener Jugendamt wird in einem solchen Fall zunächst überprüft, ob ein Kind beim Vater oder der Familie der Mutter leben kann. Erst wenn diese Möglichkeiten ausscheide, würde ein Kind anderweitig untergebracht. "Grundsätzlich ist es so, dass ein Baby so lange wie möglich bei der Mutter sein soll. Abgenommen wird es einer Frau in Haft nur, wenn diese das Kind nicht gut versorgt", sagte Ziering. Da werde genauso gehandhabt wie bei Frauen in Freiheit. Allein in dem Fall, dass ein Baby zur Adoption freigegeben wird, erfolge die Trennung so früh wie möglich. Eine spätere Trennung könne "gut vorbereitet" werden, sagte Ziering.
Estibaliz C. steht im Verdacht, ihren Ex-Mann und einen ehemaligen Freund ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sich die gebürtige Spanierin kurzzeitig nach Italien ab und wurde in Udine festgenommen. Für Estibaliz C. gilt die Unschuldsvermutung.