Strafsache oder ''satirischer Ritterschlag''? Die Justiz hat entschieden.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit einer Klage gegen den Satiriker Peter Klien gescheitert. Grasser sah durch ein Posting von Klien in den sozialen Medien seine Unschuldsvermutung verletzt. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschieden jedoch für Klien, dessen Posting nicht als Tatsachenfeststellung, sondern als Satire zu qualifizieren sei.
"Ganz Österreich wartet heute darauf, eingesperrt zu werden. Ein Tag wie jeder andere für Karl-Heinz Grasser", schrieb der Host der derzeit ausgesetzten Late-Night-Satiresendung "Gute Nacht Österreich" Ende Oktober 2020 kurz vor dem zweitem coronabedingten Lockdown auf Facebook. Grasser klagte daraufhin nach § 7b Mediengesetz (MedienG). Die erste Instanz entschied, dass das Posting in seinem Kontext zu sehen sei. Es handle sich um keine Tatsachenfeststellung, sondern um Satire. Grasser legte dagegen Beschwerde ein. Dieser wurde vom OLG Wien nicht Folge gegeben.
"Satirischer Ritterschlag"
"Ich bin froh, dass die Justiz zwischen einer Faktenaussage und einem satirischen Posting unterscheiden kann", sagte Klien gegenüber der APA. Er sieht die Angelegenheit als "satirischen Ritterschlag".
Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter ist die Entscheidung "völlig unverständlich". "Es beweist ein Mal mehr, dass Grasser in der österreichischen Medienlandschaft offiziell Freiwild ist", sagte der langjährige Rechtsvertreter des Ex-Finanzministers gegenüber der APA.