Wegen dreier bewaffneter Raubüberfälle auf Tankstellen sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vier Kärntner zu Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden.
Laut Staatsanwaltschaft sollen zwei der Angeklagten die Überfälle ausgeführt, die beiden anderen die Maskierung und Bewaffnung sowie eine Wohnung als Fluchtpunkt zur Verfügung gestellt haben. Die Täter sind zwischen neunzehn und zweiundzwanzig Jahren alt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Täter waren gar nicht so arm
Mit Pistolen bewaffnet sowie
mit dunkler Kleidung und Lochmasken ausgestattet, hatten die zwei
hauptangeklagten Klagenfurter am 17. März und am 27. Mai dieses Jahres
Tankstellen überfallen und insgesamt 6.500 Euro erbeutet. Ein weiterer
Überfall, den einer der Angeklagten alleine verübt hatte, scheiterte, weil
die akustische Alarmanlage der Tankstelle losging. "Beide befanden sich
in keiner finanziellen Notlage, sondern wollten sich lediglich den
Lebensstandard verbessern", erläuterte Staatsanwältin Sandra Agnoli den
Geschworenen.
Freunde halfen als Komplizen
Als Fluchtort diente den Räubern
die Wohnung eines Freundes, wo auch die Beute aufgeteilt und Waffen
versteckt wurden. Dieser Freund und sein Untermieter sollen für die
Haupttäter die Maskierung sowie eine der beiden Waffen besorgt haben. Die
zwei Hauptangeklagten und einer der Beitragstäter bekannten sich vor Richter
Alfred Pasterk schuldig. Der vierte Angeklagte gab an, von der ganzen Sache
nichts gewusst zu haben.
"Wir verwendeten Lochmasken, Einweghandschuhe, einen Pfefferspray sowie eine Gas- und eine CO2-Pistole", listete einer der Angeklagten auf. Die Vorgangsweise bei den Raubüberfällen sei genau besprochen worden. "Der Pfefferspray hätte im Notfall zum Einsatz kommen sollen", erklärte der 22-Jährige. Um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken, hatten die Kärntner fremdartige Akzente nachgeahmt und sich während der Überfälle mit falschen Namen, wie Vladimir, angesprochen.
Strenge Strafe wegen häufiger Überfälle
"Im
Hinblick auf die Häufung solcher Straftat, setzen sie ein Zeichen",
sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und forderte ein hartes Urteil.
Der Wahrspruch der Geschworenen viel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus.
Der erste Haupttäter fasste viereinhalb Jahre unbedingte Haft aus und nahm
das Urteil an. Der zweite Haupttäter bekam sechseinhalb Jahre Haft und erbat
sich drei Tage Bedenkzeit. Der geständige Beitragstäter wurde zu 27 Monaten,
neun davon unbedingt, verurteilt und erbat sich ebenso Bedenkzeit. Der
vierte Angeklagte fasste 30 Monate unbedingt aus meldete Berufung an. Die
Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.