Klagenfurt

Langjährige Haftstrafen für Tankstellenräuber

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Wegen dreier bewaffneter Raubüberfälle auf Tankstellen sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt vier Kärntner zu Haftstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden.

Laut Staatsanwaltschaft sollen zwei der Angeklagten die Überfälle ausgeführt, die beiden anderen die Maskierung und Bewaffnung sowie eine Wohnung als Fluchtpunkt zur Verfügung gestellt haben. Die Täter sind zwischen neunzehn und zweiundzwanzig Jahren alt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Täter waren gar nicht so arm
Mit Pistolen bewaffnet sowie mit dunkler Kleidung und Lochmasken ausgestattet, hatten die zwei hauptangeklagten Klagenfurter am 17. März und am 27. Mai dieses Jahres Tankstellen überfallen und insgesamt 6.500 Euro erbeutet. Ein weiterer Überfall, den einer der Angeklagten alleine verübt hatte, scheiterte, weil die akustische Alarmanlage der Tankstelle losging. "Beide befanden sich in keiner finanziellen Notlage, sondern wollten sich lediglich den Lebensstandard verbessern", erläuterte Staatsanwältin Sandra Agnoli den Geschworenen.

Freunde halfen als Komplizen
Als Fluchtort diente den Räubern die Wohnung eines Freundes, wo auch die Beute aufgeteilt und Waffen versteckt wurden. Dieser Freund und sein Untermieter sollen für die Haupttäter die Maskierung sowie eine der beiden Waffen besorgt haben. Die zwei Hauptangeklagten und einer der Beitragstäter bekannten sich vor Richter Alfred Pasterk schuldig. Der vierte Angeklagte gab an, von der ganzen Sache nichts gewusst zu haben.

"Wir verwendeten Lochmasken, Einweghandschuhe, einen Pfefferspray sowie eine Gas- und eine CO2-Pistole", listete einer der Angeklagten auf. Die Vorgangsweise bei den Raubüberfällen sei genau besprochen worden. "Der Pfefferspray hätte im Notfall zum Einsatz kommen sollen", erklärte der 22-Jährige. Um die Polizei auf eine falsche Fährte zu locken, hatten die Kärntner fremdartige Akzente nachgeahmt und sich während der Überfälle mit falschen Namen, wie Vladimir, angesprochen.

Strenge Strafe wegen häufiger Überfälle
"Im Hinblick auf die Häufung solcher Straftat, setzen sie ein Zeichen", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer und forderte ein hartes Urteil. Der Wahrspruch der Geschworenen viel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Der erste Haupttäter fasste viereinhalb Jahre unbedingte Haft aus und nahm das Urteil an. Der zweite Haupttäter bekam sechseinhalb Jahre Haft und erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der geständige Beitragstäter wurde zu 27 Monaten, neun davon unbedingt, verurteilt und erbat sich ebenso Bedenkzeit. Der vierte Angeklagte fasste 30 Monate unbedingt aus meldete Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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