Seit Mitternacht gilt die neue Maskenpflicht. Das schreibt die neue Verordnung vor.
Wien. Masken sind nun im gesamten Lebensmittelhandel für Kunden und Personal Vorschrift. Neben Supermärkten sind davon auch Tankstellenshops, Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von allen Bank- oder Postfilialen (gilt auch bei sämtlichen Postpartnern).
In der Verordnung wird auch klargestellt, dass Besucher von allen Gesundheitseinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Betroffen davon sind Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon der Fall, verpflichtend war es aber nicht. Maske oder Visier muss auch in Arztpraxen getragen werden.
Kritik. Verfassungsexperte Heinz Mayer meinte aber in der Zib 2, dass auch diese Verordnung – wie bei der für die Ausgangsbeschränkungen und phasenweise Öffnung des Handels – vor dem VfGH kaum halten wird. Da sie nicht für alle gilt.