Schöffenprozess

Mehrjährige Haftstrafen für Millionen-Diebstahl in NÖ

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Drei Jahre unbedingt für 34-Jährigen - Urteil nicht rechtskräftig

Ein Schöffenprozess um einen Diebstahl von Gold- und Silbermünzen in Millionenwert hat am Mittwoch in Wiener Neustadt mit unbedingten Strafen geendet. Ein 34-Jähriger erhielt drei Jahre, sein 41-jähriger Komplize fasste dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe aus. Die beiden wurden wegen schweren Einbruchsdiebstahls und Geldwäscherei schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mildernd wurden die Unbescholtenheit sowie die Geständnisse der beiden Männer sowie die Schadenswiedergutmachung gewertet. Erschwerend wirkte sich u. a. das vielfache Überschreiten der Wertqualifikation aus. Bei einem so hohen Schaden seien unbedingte Haftstrafen zu verhängen gewesen, begründete der vorsitzende Richter das Urteil. Die Vorhaft von November 2016 bis Jänner 2017 werde den beiden Männern angerechnet. Dem Privatbeteiligten wurden 1,6 Millionen Euro zugesprochen. Zudem wurden Fahrzeuge sowie beim 34-Jährigen 600.000 Euro und beim 41-Jährigen 800.000 Euro für verfallen erklärt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, die Verteidiger erbaten Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
 

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