Der 35-Jährige sprang aus dem Fenster der Polizeidirektion in der Salzburger Alpenstraße.
Sbg. Mehr als eineinhalb Jahre nach der Ermordung des Möbelpackers Stefan M. (52) im Salzburger Stadtteil Schallmoos, wurde am 10. Jänner ein Tatverdächtiger festgenommen. Ein DNA-Abgleich des Mannes, der wegen eines Einbruchs 2004 ausgeforscht wurde, brachte den 35-Jährigen in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt.
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Landete im Innenhof - Fluchtversuch
Bei einem Verhör soll der Mann, der mittlerweile in U-Haft sitzt, vor den Augen von Polizisten aus einem Fenster gesprungen sein. Laut einem Polizeisprecher öffnete er während der Einvernahme vor rund sechs Tagen einfach das Fenster und hechtete mehrere Meter tief in den Innenhof der Landespolizeidirektion. Leicht verletzt, er soll Schürfwunden davongetragen haben, floh der 35-Jährige über eine drei Meter hohe Mauer mit Stacheldraht aus dem Gebäudekomplex.

Dem Verdächtigen gelang es über diese drei Meter hohe Mauer mit Stacheldraht zu fliehen.
Da aber Beamte im Innenhof die Szenen mitbekommen und den Häftling immer im Blick hatten, konnten sie ihm schnell folgen. Der Tatverdächtige wurde kurze Zeit später wieder festgenommen.
Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, am 31. Mai den Möbelpacker Stefan M. erschlagen zu haben. Das Opfer wurde in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus tot aufgefunden. Bekannte hatten sich Sorgen um den Mann gemacht, weil sie nichts von ihm hörten und die Polizei alarmiert. Beamte öffneten die Wohnungstüre und stießen auf die Leiche des Österreichers.

Verweigert bisher die Aussage
Nachdem die Todesursache zunächst unklar war, ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann mit einem unbekannten Gegenstand durch massive, stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Kopfbereich getötet wurde. Seitdem ermittelt das Landeskriminalamt Salzburg wegen des Verdachts des Mordes.
Laut Polizei bestreitet der Verdächtige jegliche Beteiligung am Tötungsdelikt und machte zuletzt von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Die Ermittlungen des Landeskriminalamtes sollen sich nun insbesondere auf die Klärung des Tatherganges und die Ergründung eines Tatmotivs konzentrieren.