Vier Wochen bedingt

Mutter kümmerte sich nicht um verbrühtes Kind

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Die 34-Jährige wurde wegen unterlassener Hilfeleistung nicht rechtskräftig verurteilt.

Das Bezirksgericht Vöcklabruck hat eine Mutter, die sich nicht um ihren verbrühten kleinen Sohn gekümmert hat, zu vier Wochen bedingter Haft verurteilt. Der Zweijährige hatte sich mit kochendem Wasser Kopf und Oberkörper verbrüht, dabei wurden 70 Prozent der Haut verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichtetet das "Neue Volksblatt" am Donnerstag.

Zu dem Unfall kam es Mitte Jänner, als der Bub daheim in der Küche von einer Herdplatte einen Topf zog. Die 34-Jährige leistete anschließend weder Erste Hilfe noch verständigte sie die Rettung. Nachdem der Kleine zu schreien aufgehört hatte, habe sie gemeint, dass alles wieder gut sei, sagte sie bei einer ersten Einvernahme aus. Erst ein Bekannter, der Stunden später zu Besuch kam, holte den Notarzt. Das lebensgefährlich verletzte Kind kam in eine Spezialklinik nach München.

Zweijähriger kommt in Pflegefamilie

Am Mittwoch musste sich die Mutter wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten. Der Bub wird noch immer medizinisch behandelt und kommt in eine Pflegefamilie. Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteil keine Erklärung abgegeben.

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