Mord-Prozess in NÖ

16-Jährige getötet: "Ich habe keinen Mord begangen"

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Mädchen soll wegen Familie Ablehnung nur gespielt haben.

Wiener Neustadt. Dass er dem Mädchen monatelang nachgestellt haben soll, verneinte der Angeklagte am Dienstag im Mordprozess am Landesgericht in Wiener Neustadt. Er habe sich heimlich mit der 16-Jährigen getroffen, da ihre Familie ihn aufgrund der Vorfälle im Vorfeld abgelehnt habe. "Die schieben das auch auf mich, dass ich sie umgebracht habe", sagte der 20-Jährige.

Vor den anderen habe die Jugendliche so getan, als hätten sie keinen Kontakt. "Sie hat das so gespielt", berichtete der Angeklagte. Er habe bedauert, nicht mit ihr gemeinsam in Lokalen in Wiener Neustadt feiern zu können. In der Nacht im Jänner habe die 16-Jährige deshalb vorgeschlagen, einander später im Park zu treffen.

16-Jährige getötet:
© Privat
Dort sei es auf der Bank zu sexuellen Handlungen gekommen, womit er die aufgrund der Spuren angeklagte Störung der Totenruhe erklären will. Dabei sei das Mädchen auf seinem Schoß gesessen. Dabei berichtete er der 16-Jährigen, auch mit einer anderen Frau in Kontakt zu sein. Aus Wut wollte das Mädchen laut Angeklagten vom Schoß des 20-Jährigen. Beim Aufstehen sei die 16-Jährige aufgrund ihrer Alkoholisierung ausgerutscht und mit dem Hals auf die Lehne geknallt.
 

In Panik Leiche versteckt

"Sie ist liegen geblieben und hat versucht aufzustehen", sagte er. "Sie hat so komisch geschaut und ist dann nach hinten gefallen." Er habe minutenlang auf sie eingeredet, aber dann habe er Panik bekommen, weil das Mädchen keine Regung zeigte, und die Leiche versteckt. "Ich habe Fehler gemacht, ich bereue das, aber ich habe keinen Mord begangen."
 
16-Jährige getötet:
© Privat
 
Auf den Vorhalt von Richter Kurt Weisgram, dass die Male am Hals des Mordopfers verblüffende Ähnlichkeit mit Ösen des Gürtels des Beschuldigten übereinstimmen, meinte er: "Ich kann das nicht erklären. Ich habe überhaupt nichts gemacht. Ich habe keinen Mord begangen. Ich hab' sie nur versteckt", meinte der Angeklagte. "Ihre Version ist aber nicht kompatibel mit den Verletzungen", sagte der Richter. "Und was soll ich machen?", rechtfertigte sich der 20-Jährige. "Ihre Version ist aus medizinischer Sicht nicht möglich", hakte Weisgram noch einmal ein. "Ich habe Ihnen das, was passiert ist, erzählt", erwiderte der Beschuldigte.
 
Laut dem Gutachten der Gerichtsmedizin erlitt das Mädchen durch das Drosseln allerdings Einblutungen und Quetschungen der tiefen Halsmuskeln, Brüche des Ringknorpels, des Kehlkopfgerüstes und des Zungenbeinhorns sowie eine hochgradige Quetschung, Schwellung und Einblutung im Bereich der Kehlkopfweichteile.
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