Bis zu zehn Jahre Haft hätte der Raser für seine Amokfahrt ausfassen können.
Nach einer Geburtstagsparty in Wien hatte es ein 54-jähriger Korneuburger mit 1,7 Promille im Blut besonders eilig: Mit bis zu 190 km/h raste er auf der A 22 heim und provozierte durch ständiges Spurwechseln ohne zu blinken – einmal sogar auf dem herbstlich-staubigen Pannenstreifen – mehrere Massenkarambolagen. Eine Zivilstreife, die hinter dem irren Tempobolzer herfuhr, notierte alle Verstöße ganz genau und war am Ende selbst froh, dass alle noch rechtzeitig bremsen konnten und es keine Verletzten und Toten gab. Polizei und Staatsanwaltschaft klagten den Raser wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung an, was einen Strafrahmen von bis zu 10 Jahren erlaubt hätte. Vertreten von Anwältin Daniela Schiesl-Müller kam der bisher unbescholtene, geständige und reuige Niederösterreicher mit einem Jahr bedingt auf drei Jahre plus 1.500 Euro Geldstrafe davon. Urteil nicht rechtskräftig.